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Bestattungsvorsorge-Modelle von BestatterDeutschland überzeugen

Die Stiftung Warentest setzt sich in der Ausgabe 02/25 ihrer Zeitschrift Finanztest mit den verschiedenen Modellen und Angeboten der Bestattungsvorsorge auseinander. Gegenstand der Untersuchung waren auch die beiden Angebote aus der hiesigen Verbandsorganisation: das Angebot der Fachinnnung HKH - Bestatterinnung des Saarlandes und des deutschen Instituts für Bestattungskultur (DIB) aus Bad Wildungen.

Die Ergebnisse der Untersuchung legt die Stiftung weitgehend allgemeinverständlich und übersichtlich auf sechs Seiten im betreffenden Heft dar, ohne eine klare Präferenz für eine der Lösungen erkennen zu lassen - weder im erläuternden Text noch in der Synopse der insgesamt acht Anbieter. Allerdings fällt auf, dass die beiden nicht durch Verbände betriebenen Treuhandeinrichtungen Mymoria und November die höchsten Gebühren für den Vertragsabschluss verlangen. 

Auf der anderen Seite zeichnet sich das saarländische Modell mit der Fachinnung und damit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Treuhänder durch einen besonders hohen Insolvenzschutz aus. Für das DIB wird von den Verfassern des Artikels eine solche Regelung nicht festgestellt. Hinzukommt beim Innungsmodell die ausgesprochen transparente und einfache Vertragsgestaltung in nur einem Vertragstext zwischen Bestatter, Kunde und Treuhänder. Hier haben die Autoren der Untersuchung übersehen, dass tatsächlich die Vertragsgestaltung zwischen Bestatter und Kunde klar geregelt ist und gerade eben nicht einer individuellen Vertragsgestaltung durch den Bestatter unterliegt.

Von der Kostenseite her unterscheiden sich die Anbieter der Verbandsorganisationen unter dem Strich nur wenig. Während bei der HKH-Bestatterinnung die Höhe der Abschlussgebühren angemerkt wird, sind es beim DIB die vergleichsweise hohen Schlussgebühren, die den Autoren aufgefallen sind. 

Weitere Besonderheit ist, dass für jeden einzelnen Kunden des Bestatters ein eigenes Treuhandkonto mit dem Kunden als wirtschaftlich Berechtigten angelegt ist, das zudem der Einlagensicherung unterliegt. Dies ist sowohl bei der Vertragsgestaltung der HKH-Bestatterinnung als auch beim DIB so festgelegt. Diese individuelle Vertragskonstruktion hat also gewisse Vorteile gegenüber der Einzahlung auf ein Treuhandsammelkonto. Bei dem sind die erzielbaren Renditen höher, zugleich aber eben auch die Risiken.

Bildnachweis: www.test.de