MV-Bestattungsgesetz europarechtswidrig
BD: Was regelt das Gesetz?
Prof. Stelkens: So wie ich das Gesetz verstehe, betrifft die Vorschrift zur Einhaltung der DIN-Normen und zur Zertifizierungspflicht nicht nur den Leichentransport und deren Aufbewahrung, sondern umfassend alle Bestattungsdienstleistungen. Es handelt sich daher um eine klassische Berufszulassungsregelung. Das wäre anders, wenn man sich auf rein technische Fragen beschränkt hätte.
Welche Verstöße gegen vorrangiges Recht liegen vor?
Für das Gewerberecht ist einzig der Bund zuständig, das Land ist hier völlig außen vor. Dies zeigt § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung. Dieses Bundesgesetz erlaubt voraussetzungslos jede gewerbliche Tätigkeit, es sei denn, die Gewerbeordnung sieht ausdrücklich Beschränkungen vor. Dem Bundesland kommt hier keine Gesetzgebungskompetenz zu. Dadurch, dass zukünftig vorab die Zertifizierung nachgewiesen werden muss, wird das Gesetz zu einer klaren Berufszugangsregelung, was auch europarechtlich so verstanden wird. In der europäischen Regelung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen i.d.F. der RL 2013/55/EU) ist die Zertifizierung explizit als Berufszugangsregelung (Berufsreglementierung) genannt.
Was bedeutet der Verstoß gegen Unionsrecht?
Jede Berufszugangsregelung ist der Kommission vorab zu melden und sie muss erforderlich und verhältnismäßig sein. Die Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (RL (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen) verlangt außerdem eine Dokumentation, dass die vorgenannten Punkte auch tatsächlich geprüft wurden. Ein betroffener Bestatter sollte in jedem Fall gegen einen Bußgeldbescheid wegen fehlender Zertifizierung Einspruch einlegen. Dann kann das Bußgeldgericht ohne Weiteres feststellen, dass das Gesetz wegen vorrangigem Unionsrecht unanwendbar ist. Das Bußgeld ist dann vom Tisch. Aufwendiger und langwieriger wäre eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Anwendung dieses Gesetzes selbst bzw. die Zertifizierungspflicht.
Besteht noch die Möglichkeit das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juni 2022 zu verhindern?
Im juristischen Zusammenhang kommt hier vor allem eine Vertragsverletzungsbeschwerde an die Europäische Kommission in Betracht. Dort besteht durchaus ein aktives Interesse daran, gegen Vertragsverletzungen in den Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen die unionsrechtlichen Regelungen im Bereich der Berufsreglementierungen vorzugehen.
Was lässt sich zusammenfassend sagen?
Die Vorschrift zur Einhaltung bestimmter DIN-Normen und zur Zertifizierungspflicht im neuen Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern widerspricht Unionsrecht und ist verfassungswidrig, weil sie gegen vorrangiges Bundesrecht – die Gewerbeordnung - verstößt und die Gewerbefreiheit damit unzulässig einschränkt.