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Arbeitsmedizinische Vorsorge für Bestatter

Zur guten Bestattungspraxis gehört eine angemessene Abschiednahme am offenen Sarg. Dabei ist es Aufgabe des Bestatters, den Verstorbenen hygienisch oder wenn gewünscht thanatopraktisch zu versorgen und soweit herzurichten, dass eine gefahrlose Abschiednahme durch die Angehörigen nötig ist. Wer unmittelbar mit Verstorbenen zu tun hat, ist dabei auch Infektionsgefahren durch Bakterien, Viren oder Schimmelpilzen ausgesetzt. Diese können auf der Haut des Verstorbenen, in Körperöffnungen oder auch im Blut oder Körpersekreten vorkommen. Während der HI-Virus (AIDS) nur wenige Stunden nach dem Ableben des Verstorbenen noch aktiv sein kann, sind es gerade die Hepatitis-Erreger, welche bis zu 80 Tagen noch aktiv sind. Bei Tuberkulose oder Milzbranderregern können es sogar mehrere Jahre sein.

Nach der Biostoffverordnung wird die Tätigkeit des Bestatters in die Schutzstufe 2 eingeordnet. Deshalb gilt für Bestatter, die mit der hygienischen Grundversorgung zu tun haben, dass sie sich nicht nur gegen Hepatitis A und B impfen lassen, sondern auch arbeitsmedizinisch alle drei Jahre nach der Untersuchung G 42 untersuchen lassen. Wer nicht direkt mit den Verstorbenen zu tun hat und im Hinblick auf den Transport immer die allgemeinen anerkannten Regeln der Hygiene und Desinfektion beachtet, benötigt keine derartige regelmäßige Untersuchung. Zu den fundamentalen Hygieneregeln gehören geeignete Schutzkleidung, regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Kleidung und Oberflächen sowie die Anwendung des auf die Bedingungen vor Ort angepassten Hygieneplans. Weitere Einzelheiten dazu können aus der DGUV Information 214-021 - Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen entnommen werden. Die sicherheitstechnischen Anforderungen daraus sind komplett im SIAM-Arbeitsschutzsystem für Bestatter hinterlegt. Damit kann der Betrieb einfach seine für ihn relevante Gefährdungsbeurteilung erstellen, entsprechende Betriebsanweisungen sowie den Hygieneplan ausweisen und in angemessener und einfacher Form notwendige Unterweisungen dokumentieren.

Ansprechpartner: Helmut Haybach