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Arzthonorare für Leichenschau ab 2020 deutlich höher

Aktualisierung: Der Bundesrat hat der Neufassung der GOÄ und damit der Erhöhung der Arzthonorare für die Leichenschau in seiner Sitzung am 20.09.19 zugestimmt. Die Änderung der Gebührenordnung für Ärzte tritt damit ab 01.01.2020 in Kraft.

Die Bundesregierung hatte zuvor schon eine Verordnung des Gesundheitsministeriums beschlossen, nach der das Honorar für Ärzte bei Leichenschauen kräftig ansteigt. Anlass war die bisher nicht auskömmliche Honorierung für die Ausstellung des Totenscheins für Ärzte. 

In diesem Kontext kam es in der Vergangenheit vermehrt zu überhöhten Abrechnungen durch Ärzte. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen leitete die Staatsanwaltschaft Anfang des Jahres eine Reihe von Ermittlungsverfahren ein. Dabei gerieten nicht nur die Ärzte wegen vermeintlichen Betrugs ins Visier der Fahnder sondern auch teilweise Bestatter wegen Beihilfe zu einer Straftat.

Bestatter Deutschland begrüßt daher die Gesetzesänderung, zumal damit Streitereien mit den Ärzten über eine nicht angemessene Höhe des Honorars und Falschabrechnungen von 2020 an hoffentlich der Vergangenheit angehören werden.

Der Tod in Deutschland ist ja bekanntlich seit Langem schon reine Privatsache. So wurde das früher durch die Krankenkassen gezahlte Sterbegeld, von dem Angehörige die Leichenschau zahlen konnten, 2003 gestrichen. Seitdem sind grundsätzlich die Angehörigen in der Pflicht – oder bei ordnungsrechtlichen Bestattungen und Sozialbestattungen die Kommunen bzw. die Träger der Sozialhilfe. Auf sie kommen bald höhere Belastungen zu, denn das Honorar der Ärzte für Leichenschauen steigt kräftig an. Kürzlich hat das Bundeskabinett in Berlin eine entsprechende Verordnung des Gesundheitsministeriums beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen, was voraussichtlich in dessen Sitzung am 20. September eine bloße Formalität  sein dürfte.

Wirklich billig war das Sterben noch nie, mehr als 6.000 Euro kostet eine Bestattung in Deutschland durchschnittlich, mitsamt allen Gebühren. Doch die Leichenschau, bei welcher der Arzt feststellt, ob der Mensch auf natürliche Weise gestorben ist oder nicht, und einen Totenschein ausstellt, war bislang kein sonderlich großer Posten. Die Untersuchung eines Toten kostete zuletzt zwischen 14,57 und 51 Euro, je nach Aufwand bzw. Erschwernis der Untersuchung zzgl. Wegegeld. Rund 75 Euro konnten Mediziner den Angehörigen eines Toten bislang maximal in Rechnung stellen. Viel zu wenig, wie die Bundesärztekammer unlängst rügte. Eine Leichenschau sei aufwendig, die seit 1996 geltenden Beträge „nicht einmal annähernd kostendeckend“.

Aus Sicht der Ärzte musste also etwas passieren – und das ist nun der Fall. Zu Beginn des nächsten Jahres sollen die Gebühren deutlich steigen, die Leichenschau wird „spürbar höher vergütet“, wie es in der Verordnung heißt. In Zukunft werden dann zwei Formen der Untersuchung unterschieden: die vorläufige Leichenschau, die häufig von Ärzten im Rettungsdienst vorgenommen wird und etwa eine halbe Stunde dauert, und die eingehende Leichenschau. Eine solch umfassende Untersuchung, für die etwa eine Stunde veranschlagt ist, kostet demnächst deutlich mehr als die alte – nämlich rund 166 Euro. Damit folgt das Ministerium einer Empfehlung von Fachleuten, die sich vor einigen Jahren für ein Honorar von etwa 170 Euro ausgesprochen hatten. Begründet wird der Anstieg damit, dass die Untersuchung mit „besonderer Sorgfalt“ ausgeführt werden müsse und ein „besonderes Maß an Einfühlungsvermögen“ nötig sei. Das Wegegeld ist da noch nicht mit eingerechnet, zusätzlich sollen weitere Zuschläge möglich sein, etwa für Untersuchungen in der Nacht oder am Wochenende. Allerdings sind auch prozentuale Abschläge vorgesehen: dauert die Leichenschau für die vorläufige Todesbescheinigung weniger als 20 Minuten, kann der Arzt lediglich 60 % des Gebührensatzes. Der gleiche Satz gilt für die eingehende Leichenschau, wenn diese weniger als 40 Minuten dauert.

Das Gesundheitsministerium von Jens Spahn (CDU) rechnet vor, dass der Tod eines nahestehenden Menschen für die Angehörigen durch das erhöhte Arzthonorar um durchschnittlich 125 Euro teurer wird. Das ergibt bei 631.000 Todesfeststellungen im Jahr eine zusätzliche Belastung von 78,9 Millionen Euro. Darüber hinaus verzeichneten Statistiker zuletzt fast 23.000 Sozialbestattungen pro Jahr, bei denen der Verstorbene also weder Ersparnisse noch Angehörige hatte, die für die Kosten aufkommen konnten – entweder weil es keine gab oder weil sie dazu finanziell nicht in der Lage waren. Das Honorarplus belastet die Träger der Sozialhilfe  pro Jahr mit 3,3 Millionen Euro zusätzlich. Neu ist an der Stelle, dass die Ausstellung des Totenscheins bei Sozialbestattungen ab 2020 gleich viel kostet wie eine Leichenschau, deren Kosten durch die Angehörigen getragen werden. In der Vergangenheit konnte nur der einfache Gebührensatz von 14,57 Euro in Rechnung gestellt werden – eine Steigerung nach Aufwand und Erschwernis war nicht zulässig.