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Asche zu Asche - Urnenbestattung liegt weiter im Trend

Die Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen veröffentlicht regelmäßig auf Basis von Umfragen die vorgenommenen Sarg- und Urnenbeisetzungen in den einzelnen Bundesländern. Aus den letzten Auswertungen der Jahre 2013 bis 2017 lässt sich insgesamt ein weiterhin steigender Trend zur Urnenbeisetzung ablesen.

 In dem Erhebungszeitraum stieg der Anteil der Urnenbeisetzung im Bundesdurchschnitt von 65 auf 70 Prozent, wobei dies regional durchaus uneinheitlich ausfällt. In allen 5 östlichen Bundesländern liegt der Urnenanteil bei rund 90 Prozent sehr hoch. Hier ist die Sargbestattung offensichtlich nur noch eine Ausnahme. Dies hatte sich aber sicherlich schon aus der Tradition in der ehemaligen DDR ergeben. Wesentlich niedriger liegen die Anteile im Süden der Republik. In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinlandpfalz erfolgen zwei von drei Bestattungen als Urnenbeisetzung bei nur noch geringer Steigerungstendenz. Auch in Nordrhein-Westfalen ist der Anteil von 55 Prozent in 2013 recht kontinuierlich auf nun 63 Prozent gestiegen.

Der Trend zur wachsenden Mobilität und Individualität befördert den Trend zur Urne. Vor allem die Grab- und Pflegekosten können bei der Urnenbeisetzung deutlich geringer ausfallen. Aber vielfach haben die Menschen auch die Vorstellung im Kopf, dass die Urnenbeisetzung insgesamt „günstiger“ sein müsste, da die Urne ja doch viel kleiner als ein Sarg ausfalle. Der Trend zur Urne zwingt die Bestatter noch deutlicher ihre Dienstleistungen im Bestattungsfall genau zu kalkulieren und dem Kunden zu verdeutlichen. Der deutliche höhere organisatorische Aufwand bei der Urnenbeisetzung lässt sich nicht mehr einfach mit Aufschlägen auf die Einkaufspreise abdecken.

Im Zuge der Dienstleistungsorientierung erwarten die Menschen häufig auch eine andere Flexibilität im Hinblick auf die Verwendung der Asche. Es hat sich in der Öffentlichkeit schon herumgesprochen, dass man aus der Asche des Verstorbenen einen Diamanten machen kann. Angesichts der damit verbundenen hohen Kosten wird dies wohl nur für wenige Exoten eine Option darstellen. Ganz zu schweigen davon, wie man später einen solchen Diamanten am Markt weiterverkauft. Aber immer häufiger wird ja der Wunsch nach einer Ascheteilung ins Spiel gebracht, damit man noch etwas vom Verstorbenen in einem Schmuckstück oder einer Schmuckkapsel im häuslichen Umfeld aufbewahren kann. Dabei tritt das Bewusstsein in den Hintergrund, dass auch die Totenasche einen postmortalen Würdeschutz entsprechend Artikel 1 Grundgesetz genießt und nicht dem gehört, der für die Beisetzung bezahlt. Auch das nordrhein-westfälische Bestattungsgesetz ist hier entsprechend § 15 Abs. 5 und 6 recht eindeutig, was die private Verwendung der Totenasche betrifft. Insofern ist der offizielle Spielraum des Bestatters, wie er mit diesen Wünschen der Angehörigen umgeht recht klein. Ob es sich dabei um einen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Tod und dem Verstorbenen geht oder eher nur um ein persönliches Aufbegehren gegen behördliche Einschränkungen kann dabei oft nur schwer eingeschätzt werden. Inzwischen bieten aber viele Krematorien an, dass ein Teil der Asche auf Kundenwunsch in ein separates Röhrchen abgefüllt zur Verfügung gestellt werden kann. Im Zuge der unmittelbaren Trauer ist ein solcher Wunsch nach einem Zeichen der Nähe durchaus nachvollziehbar. Aber man sollte die Angehörigen durchaus hinweisen, dass die Trauer auch vergeht und eine solche Hinterlassenschaft sich dann in einigen Jahren auch als Belastung erweisen kann. Und dann bleibt von der postmortalen Würde des Verstorbenen meist nicht mehr viel übrig.