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Auch Bestatter rüsten auf...

...und stellen sich den aktuellen Herausforderungen. Kollegialer Austausch und Informationen bei der 15. Fachtagung Bestatter am 31.05.2018 in Soltau. Veranstalter war das iBAT Instituts-Gesellschaft für Betriebs- und Arbeitstechnik des Tischlerhandwerks mbH.

Werner Engelke, stellvertretender Vorsitzender in der Bundesfachgruppe (BFG) Bestatter, begrüßte die Teilnehmer/innen und berichtete über Aktuelles auf Bundes- und Landesebene.

Am 25. Mai 2018 trat die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Sie wird zukünftig regeln, wie Unternehmen und öffentliche Institutionen mit personenbezogenen Daten umzugehen haben. Auch für die Bestatter besteht Grund zum Handeln. Die für das Finanzamt aufzubewahrenden Unterlagen und Aufbewahrungsfristen sind einzuhalten. Darüber hinausgehende Daten und Informationen sind zu löschen. Wegen desselben Verstoßes setzt die erste Abmahnung die zweite außer Kraft.

Im Hinblick auf das Mieten, Kaufen, Leasen von Bestattungsfahrzeugen und Immobilien ist zu beachten, dass befristete Mietverträge zwingend der Schriftform bedürfen. Anderenfalls sind die Verträge unbefristet und können mit gesetzlicher Frist gekündigt werden. Vorsicht beim gebrauchten Bestattungsfahrzeug! Achten Sie darauf, vom vorangegangenen Halter direkt zu kaufen und nicht, dass ein Zwischenhändler die Gewährleistungsrechte zunichtemacht. Wer kein Bestattungsfahrzeug kaufen möchte, kann die verschiedenen Formen des Leasing in Anspruch nehmen.

Am Beispiel des Lassafiebers wurde den anwesenden Bestattern verdeutlicht, welche Kreise mit Kontaktpersonen der Verstorbene gezogen haben kann, wieviel Millionen Beträge an Kosten bei den Krankenkassen und Berufsgenossenschaften für infizierte Personen anfallen und wie wichtig es für die Bestatter ist, sich selbst und ihre Familien vor Infektionskrankheiten zu schützen. Das Hautaugenmerk der BG und der Krankenkassen liegt dabei auf der arbeitsmedizinischen Vorsorge, der Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen, dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.

Typische Gefährdungen im Bestattungsgewerbe sind biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen, Gefahrstoffe bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, physische Belastungen beim Heben und Tragen, psychische Belastungen durch die dauerhafte Konfrontation mit dem Tod.  Deshalb gibt es auch im Bestattungsgewerbe den Arbeitsschutz leichtgemacht mit SIAM. Dieses Dienstleistungsangebot im Arbeitsschutz ist in einem eigenen verbandsgetragenen Unternehmen gebündelt. Zu den wichtigsten Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz gehören die Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich Belastungen und Gefahren (Gefährdungsbeurteilung), die Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter und die schriftliche Dokumentation als Nachweis der Pflichtenerfüllung. Über eine interaktive Online-Plattform werden Betriebe in der alternativen Betreuung unterstützt.

Oben drauf gab es Tipps zur Optimierung der eigenen Website!

Menschen, die einen Bestatter suchen, wollen sich nicht direkt mit Tischlerarbeiten auseinander setzen. Trennen Sie beide Unternehmensbereiche, sehen Sie zwei deutlich getrennte Bereiche in der Homepage vor. Besser noch sind zwei Homepages.

Ein professioneller Partner für ein Imagevideo kann eine Trauerfeier professionell begleiten. Es gibt viele Familien, die eine bleibende Erinnerung an diesen Moment haben möchten, auch für Familienangehörige im Ausland, die der Trauerfeier nicht beiwohnen konnten.