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Auch Pferde dürfen künftig eingeäschert werden

Neue Richtlinie VDI 3890 zur Heimtierkremation berücksichtigt bereits die Option, dass zukünftig auch größere Tiere eingeäschert werden

(Düsseldorf, 08.03.2016) Am 2. März 2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes beschlossen. Damit dürfen Pferde in Deutschland künftig neben Kleintieren, wie Hunden und Katzen, in einem Tierkrematorium eingeäschert werden. Parallel zu der geplanten Gesetzesänderung ist die neue Richtlinie VDI 3890 „Emissionsminderung – Anlagen zur Heimtierkremation“ erschienen, die den Stand der Technik von Heimtierkrematorien, insbesondere die Anforderungen an die Emissionsminderungstechnik beschreibt.

Die VDI-Richtlinie berücksichtigt dabei bereits die Option, dass zukünftig auch größere Tiere, wie Pferde, kremiert werden können. Bisher zählen Pferde zu den landwirtschaftlichen Nutztieren und müssen gemäß dem Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz in Tierkörperbeseitigungsanlagen „entsorgt“ werden. Durch die geplante Gesetzesänderung könnten in Zukunft Pferdebesitzer die Tiere würdevoll nach ihrem Tod in einem Tierkrematorium einäschern lassen und in angemessener Form Abschied nehmen.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3890 „Emissionsminderung – Anlagen zur Heimtierkremation“ ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN (KRdL). Die Richtlinie ist ab sofort in deutsch/englischer Fassung Sprache zum Preis von EUR 118,50 beim Beuth Verlag (Telefon +49 30 2601-2260) erhältlich. Weitere Informationen unter www.vdi.de/3890 und www.beuth.de.