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Betrug durch Ärzte bei Totenscheinen

Immer wieder kommt es zu überhöhten Abrechnungen durch Ärzte für die Ausstellung von Totenscheinen. Aktuell ist die Diskussion wieder aufgeflammt, nachdem verschiedene Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen überhöhter Rechnungen gegen Ärzte eingeleitet hatten. Insbesondere im Bereich Nordrhein-Westfalen kam es zu entsprechenden Überprüfungen, so dass sich sogar das Wirtschaftsmagazin der <link www.youtube.com/watch _blank>ARD „Plusminus“ in seiner Ausgabe vom 30. Januar 2019</link> der Thematik annahm.

Solange die Gebührenordnung für ärztliche Leistungen (GOÄ)  noch DM-Beträge ausweist, werden die Gebühren für die Ausstellung von Totenscheinen für Ärzte nicht auskömmlich sein. Das rechtfertigt jedoch nicht, überhöhte Abrechnungen vorzunehmen. Die Gebührenordnung sieht vor, dass für eine Leichenschau nur die Ziffer 100 GOÄ in Höhe eines Betrages von 14,57 € in Ansatz gebracht werden kann. Bei besonderer Erschwernis der Untersuchung kann dieser Satz auf das 3,5fache gesteigert werden. Insoweit ergibt sich dann ein Betrag von  51,00 €. Eine Erschwernis bei der Leichenschau muss jeweils konkret dargelegt werden (Hitze, Schmutz, Wasser, Geruch, Lärm, Infektionsgefahr, körperliche Anstrengung durch Umdrehung der Leiche usw.) Hinzu kommt lediglich das individuelle Wegegeld gemäß § 8 GOÄ.

Eine weit verbreitete Unsitte kam in dem Bericht im Fernsehen nicht zur Sprache, nämlich der Umstand, dass häufig die Bestatter gewissermaßen gezwungen sind, die überhöhten Gebühren zu begleichen, weil Ärzte den Totenschein nicht wie eigentlich vorgesehen beim Leichnam belassen, sondern erst in ihrer Praxis gegen Barzahlung herausgeben. Und ohne Totenschein darf der Bestatter den Verstorbenen nicht transportieren! Unter diesem Aspekt käme zum Tatbestand des Betruges noch der Tatbestand der Nötigung hinzu. Doch Ärzte müssen keine Angst haben: Alle Ermittlungsverfahren wurden bisher eingestellt mit der Begründung der Geringfügigkeit bzw. der Ersttäterschaft!

Link zum ARD Beitrag: <link www.youtube.com/watch;https://www.youtube.com/watch?v=92GgY7FO36g</link>