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Das Saarland als Modell für Sozialbestattungen

Sozialbestattungen werden in Deutschland zu unterschiedlichsten Bedingungen durchgeführt. In bestimmten Regionen gibt es feste Vergütungssätze für die Bestatter, in anderen nur ungefähre Richtlinien und in wieder anderen wird tatsächlich unmittelbar ein Bestattungsunternehmen vom Sozialamt beauftragt. Letztere Praxis ist eindeutig rechtswidrig, da Auftraggeber einer Sozialbestattung niemals das Sozialamt ist, sondern immer ein antragsberechtigter Angehöriger oder eine vergleichbare natürliche Person, die zur Besorgung der Bestattung verpflichtet ist.

Eine gelungene Vereinbarung zwischen Bestatterorganisationen und Sozialhilfeträger besteht im Saarland. Innungsgeschäftsführer Michael Peter erläuterte auf der südwestdeutschen Bestattertagung 2016 die einzelnen Positionen der ab 1. April 2016 im Saarland gültigen Vergütungstabelle. Wesentliche Ziele der zum Jahresende 2015 von den Bestattern erklärten Kündigung der alten seit 2001 bestehenden Vereinbarung wurden erreicht:

  1. Die Vergütungssätze wurden insgesamt angehoben.

  2. Es kamen neue Vergütungspositionen hinzu wie etwa die hygienische Totenversorgung.

  3. Die Bestatter übernehmen kein Vergütungsrisiko für dritte Leistungserbringer wie Krematorien, Trauerredner oder externe Trägerdienste.

  4. Durch die vorgesehene Preisgleitklausel ist auch für die Zukunft eine auskömmliche Honorierung der Dienstleistungen bei Sozialbestattungen zu erwarten.

Peter dazu: „Die Angst früherer Zeiten war unbegründet, dass bei einer Kündigung des seit 2001 laufenden alten Vertrages die Vergütungen eher noch nach unten geschraubt würden – im Durchschnitt gibt es nun zehn Prozent mehr.“ Die Bewertung des Verhandlungsergebnisse als fair, ausgewogen und letztlich vorbildhaft trotz anfänglicher auseinanderliegender Positionen bestätigte während der Bestattertagung der Geschäftsführer des saarländischen Landkreistages Martin Luckas, der ausdrücklich Geschäftsführer Peter für seine konstruktiven Einigungsvorschläge lobte. Anwesende Bestatter von außerhalb des Saarlandes hoben hervor, dass sie sich glücklich schätzen würden, wenn sie in ihrer Region eine Vereinbarung mit ähnlichen Vergütungssätzen mit den Sozialhilfeträgern erreichen würden. 

Die Vergütungssätze für Sozialbestattung im Saarland sind so aufgebaut, dass zunächst Grundleistungen bepreist werden, desweiteren Aufpreise für besonderen Aufwand vorgesehen sind und in einem weiteren Abschnitt zusätzliche Leistungen aufgezählt werden, die üblicherweise von der örtlichen Friedhofsverwaltung, aber im konkreten Fall vom Bestatter durchgeführt werden. Die Grundleistung beschreibt einen Pauschalpreis für eine Erdbestattung oder für eine Feuerbestattung einschließlich der damit unmittelbar zusammenhängenden Leistungen wie ausgestatteter Vollholzsarg, innerörtliche Überführung, Erledigung der Formalitäten und ein einfaches Grabkreuz. Zu den aufpreispflichtigen Leistungen des Bestatters gehört zum Beispiel die Erledigung der Grundleistung außerhalb der üblichen Arbeitszeit oder an Sonn- oder Feiertagen. Zu den zusätzlichen Leistungen zählt insbesondere die Gestellung von eigenem Personal zum Tragen und Ablassen des Sarges bei einer Erdbestattung.

Bitte teilen Sie uns die Verfahrensweise und gegebenenfalls die Vergütungssätze bei Sozialbestattungen in ihrem Umkreis mit! Übersenden Sie uns zum Beispiel entsprechende Preislisten! Daraus können wir dann als Bestatterdeutschland eine Übersicht erstellen, die letztlich allen Bestattern in unserer Organisation zugutekommt. Es bleibt nach wie vor nicht so recht nachvollziehbar, warum Bestatter bei einer Sozialbestattung einen Rabatt auf ihre ortsüblichen Preise geben müssen oder sollen. Vergleichbare Forderungen werden gegenüber Friedhofsträgern, Krematorien oder Krankentransporteuren bei Sozialfällen ja auch nicht erhoben. Über diesen Link können Sie direkt mit uns Kontakt aufnehmen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!