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Der Bestatter als Anwalt der Verstorbenen

Fachtagung macht den Bestattern Mut, sich einzubringen. Bei wieder einmal sonnigsten Bedingungen fand in diesem Jahr die Fachtagung für die Bestatter in Lünen statt.

Sie war zunächst geprägt von der Notwendigkeit, den Fachbeirat neu zu wählen. Dies ging mit wenig Diskussion über die Bühne, da die bisherigen Mitglieder des Fachbeirats sich erneut aufgestellt hatten und keine weiteren Kandidaten sich dafür meldeten. Sehr viel mehr Diskussion kam dann bei der neuen Datenschutzgrundverordnung auf. Immerhin müssen die Bestatter mit einer ganzen Menge an Daten umgehen. Aber der größte Teil der Daten handelt von dem Verstorbenen, dessen Daten nicht im Rahmen der DSGVO zur Debatte stehen. Grundsätzlich steht die Erfassung und Speicherung personenbezogenen Daten unter Erlaubnisvorbehalt; es sei denn, die Daten dienen ausschließlich der Auftragsabwicklung (z. B. Name und Anschrift) oder müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfasst werden (z. B. Rechnungsdetails). In jeden Fall bietet es sich an, sich den Bestatterauftrag mit einer Datenschutzerklärung unterschreiben zu lassen, um dem Kunden einen sorgfältigen Umgang mit seinen Daten zu signalisieren. Ein größeres Risiko stellt sicherlich das „Einfallstor“ Internetpräsentation dar. Hier riet Helmut Haybach, dass ähnlich wie beim Impressum entsprechende Datenschutzerklärungen veröffentlicht werden. Zudem stellt er die Notwendigkeit von Erfassungsformularen in Frage. Diese bedürfen spezieller Sicherheitsserver und müssen ausdrücklich vom Kunden genehmigt werden. Es ist deutlich einfacher, dem Kunden anzubieten, sich per Email oder per Telefon beim Bestatter zu melden. Das Thema ist noch recht „frisch“ und die Unsicherheit groß. Insofern will man beim Fachbeirat weiter an konkreten Hilfestellungen für die Betreibe arbeiten und eventuell ein spezielles Informationsseminar zum Thema „Bestatter und DSGVO“ im Herbst anbieten.

Jens Südmeier stellte im weiteren das neue Marketing-Portal des Verbandes vor. Für die Bestatter sind hier nun 2 Muster für Informationsflyer verfügbar, welche von den Betrieben im Hinblick auf Foto und Anschrift individualisiert werden können. Der Fachbeirat wird sich damit beschäftigen, dieses Instrument noch weiter auszubauen und mit alternativen Textbausteinen auszustatten.

Als erste Referentin des Nachmittags machte Katja Weingartz den Betrieben Mut mit „Tue Gutes und rede darüber“. Sie hob hervor, wie wichtig es für jede Öffentlichkeitsarbeit ist, dass man sich über seinen eigenen Standpunkt, seine Stärken und Werte im Klaren ist, bevor man nach außen aktiv wird. Sie rät dazu, dass sich die Betriebe „Weg von der Gattung Bestatter“ bewegen hin zu einem eigenen Markenimage – und dazu sollten auch mal andere Farben als schwarz eingesetzt werden.

Christoph Kaldenich von Aeternitas – der Verbraucherorganisation im Bestattungsbereich – veranschaulichte in seinem Beitrag, wo aktuell die wesentlichen rechtlichen Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit des Bestatters liegen. Dabei geht es vor allem um die Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In den letzten 20 Jahren kam es dabei fast ausschließlich zu rechtlichen Verfahren, wenn Wettbewerber gegen Marketingmaßnahmen ihres Konkurrenten vorgegangen sind. Natürlich ist der Bestatter in der Wahl seines Marketings vergleichbar jedem anderen Betrieb, aber auf dem Friedhof gilt in aller Regel auch durch die jeweilige Friedhofssatzung ein striktes Verbot von Werbemaßnahmen. Die Grenzen dazu werden immer wieder in Rechtsverfahren ausgelotet. So wurden Schriftzüge des Bestatters auf den Hemden der Sargträger akzeptiert, während das deutlich sichtbare Firmenloge auf den Holzkreuzen abgestraft wurde. Auch Fahrzeugwerbung ist dann statthaft, wenn sie nicht in unmittelbarer Nähe zu einer Bestattung und während einer konkreten Arbeit – z. B. Grabarbeiten – eingesetzt wird. Auch darf nicht mit „Urne zuhause“ geworben werden, weil dies eine Werbung für einen Gesetzesverstoß gegen geltendes Recht eingestuft wird.

Das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz wurde von Christian Ecke von der BG Verkehr für die Bestatter aufbereitet. Zunächst veranschaulicht er noch mal deutlich die Risiken als Arbeitgeber, wenn die Mitarbeiter durch ihre Arbeit erkranken oder arbeitsunfähig werden. Die damit verbundenen hohen individuellen Haftungskosten werden durch die BG-Einrichtung abgefedert und entlastet die Betriebe im erheblichen Umfang. Die Bestatter müssen wie jede andere Unternehmer dafür geeignete Gefährdungsbeurteilungen in ihren Arbeitsbereichen durchführen und die betroffenen Mitarbeiter angemessen unterweisen. Dafür stehen von Seiten der BG eine Vielzahl von Unterlagen zur Verfügung, die auch innerhalb des SIAM-Systems von den Betrieben genutzt werden können. Er wies vor allem auf häufig unterschätzte Infektionsrisiken bei den Bestattern hin. Die Angaben in den Totenscheinen sind seiner Erfahrung nach nicht immer eindeutig und er rät zur Vorsicht. Die Bestatter sollten sich dafür ausreichend impfen und regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Auf die Frage aus dem Auditorium nach dem angemessenen Umgang mit psychischen Belastungen riet Christian Ecke, einfach regelmäßig miteinander zu sprechen – und nicht immer nur über die termingerechte Auftragsabwicklung.

Bruder Paulus, der bekannte Kapuzinermönch aus Frankfurt, setzte mit seinem Referat zur Rolle der Bestatter noch einen markanten Schlusspunkt der Veranstaltung. Er bemängelte, dass man von Seiten der öffentlichen Hand kulturelle Aktivitäten aufwändig fördere, das Thema Bestattung aber als individuelle Entsorgung abrechne. Wenn der Mensch stirbt, ändert sich die Welt – wenn es die Welt denn merkt. Der Bestatter habe deshalb die Aufgabe hier als Anwalt der Verstorbenen zu wirken und das Thema Bestattung als kulturelle Aufgabe hochzuhalten. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Stadt Zürich, die für alle Stadtbewohner ein kostenfreies Erdgrab mit Betreuung anbiete als Würdigung der grundsätzlichen Lebensleistung eines Menschen. Wer sich keine Zeit für die Bestattung nimmt, kann den Tod nicht begreifen. Der Bestatter sollte den Trauernden den Druck wegnehmen, was man angeblich alles sofort machen muss. Es gilt einen persönlichen Abschied zu ermöglichen und den Verstorbenen angemessen zu würdigen. Er ermutigte die Bestatter, sich regelmäßig mit den Vertretern der Kirchengemeinden zu treffen, damit man auf lokaler Ebene besser zusammenarbeitet und dabei in der öffentlichen Wahrnehmung das Thema Bestattung voranbringt.