schließen

Finden Sie Ihren qualifizierten Bestatter in Ihrer Nähe

Ort oder Postleitzahl

Umkreis


Zum Hauptinhalt springen

Der Umgang mit Totenasche in Deutschland – zwei Diskussionsbeiträge

Auf zahlreichen Internetseiten wird berichtet, wie man den in Deutschland festgelegten Friedhofszwang bei Feuerbestattungen umgehen kann. Letztlich aus Gründen der postmortalen Menschenwürde muss die Totenasche in der Bundesrepublik vollständig beigesetzt werden. Andere Länder in Europa sind wesentlich liberaler und lassen eine sogenannte Naturbestattung, also die Verstreuung der Totenasche in der freien Natur, oder eine Diamantbestattung zu. Die Meinungen zu dem Thema gehen auch innerhalb der Bestatter-Organisationen auseinander. Wir wollen daher die beiden folgenden kontroversen Meinungsäußerungen als Diskussionsbeitrag verstanden wissen. Beteiligen auch Sie sich durch Ihre Emailbeiträge!

Franz-Josef Grundmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Bestatter:

„Für mich kommt eine Ascheteilung nicht in Betracht. Es genügt schon, dass in einzelnen Bundesländern, so auch in Nordrhein-Westfalen, die Ascheverstreuung auf bestimmten Feldern von Friedhöfen zugelassen ist. Mit Genehmigung der Behörde.  Dabei handelt es sich immer um eine anonyme Bestattung und damit um eine sehr preisgünstige Bestattungsart. Ich befürchte einfach, dass die Zulassung von Ascheteilungen oder von Naturbestattungen dem Trend zu einer letztlich nur billigen Entsorgung des Verstorbenen Vorschub leistet. Das hat dann für mich mit der Würde des Menschen nicht mehr viel zu tun. In jedem Fall muss aber gewährleistet sein, dass der Verstorbene selbst und zugleich auch die Angehörigen übereinstimmend und klar dokumentiert entsprechende Wünsche geäußert haben. Ich habe mich bei Einsargungen im Ausland oft schon sehr unwohl gefühlt, wenn  Augen oder andere Organe vom Verstorbenen entnommen wurden, weil die Gesetzeslage im anderen Land Organentnahmen zulässt, wenn der Verstorbene oder seine Angehörigen dem nicht ausdrücklich widersprochen haben. Ähnlich geht es mir bei der Ascheteilung, um aus einer bestimmten Menge einen Diamanten zu pressen. Da habe ich zudem große Bedenken, dass dies zu einer Kommerzialisierung führt. Was geschieht mit dem Asche-Diamanten, wenn der Träger selbst verstirbt? Kann es dann passieren, dass die Asche des Verstorbenen in Form des Diamanten weiterverkauft oder gar versteigert wird? Ich finde einfach, dass nicht alles, was möglich ist, auch erlaubt sein sollte. Hier gilt für mich: Wehret den Anfängen!“

 

Werner Engelke, stv. Fachgruppenvorsitzender:

„Mir erscheint es nicht schlüssig, wenn nur in einzelnen Bundesländern Ascheverstreuungen zulässig sind, aber in diesen dann eine Ascheteilung untersagt ist. Das Argument der postmortalen Menschenwürde und der Einheit der Totenasche wird bei einer Ascheverstreuung, ob auf einem Friedhof oder an anderer Stelle, doch im wahrsten Sinne des Wortes im Winde zerstreut. Es ist für uns Bestatter zunehmend schwierig, dem verstärkt aufkommenden Unverständnis der Kunden über die Gesetzespraxis in Deutschland entgegenzutreten. Die Leute sehen doch, was alles in anderen Ländern möglich ist. Ein deutscher Bestatter übertritt schon das Gesetz, wenn er zum Beispiel nach einer Kremation der Ehefrau hier in Deutschland die Urne übergibt, weil diese die Urne im Handgepäck per Flugzeug nach Spanien überführen möchte, um dort irgendwo auf dem Meer die Asche des Ehegatten zu verstreuen. In Spanien ist das einfach möglich und völlig unproblematisch. Und auch die Fluggesellschaften sehen darin kein Problem. Stattdessen müssten wir die Urne auf dem Postweg an einen spanischen Bestatter versenden, der dann in Spanien die Urne der Ehefrau wieder aushändigt. Das kann man einfach nicht verstehen. Das Risiko, dass die Urne auf diesem Weg abhandenkommt, erscheint mir höher als beim eigenen Transport oder die Gefahr, dass die Urne dann doch auf dem heimischen Kaminsims landet. Ich verstehe auch nicht das Argument mit der Vollständigkeit der Totenasche,  wenn man sich die Situation vergegenwärtigt bei einer notwendigen Amputation oder einer Organspende. Da werden dann ja auch Teile des Menschen entnommen und, so hart es sich anhört, als Klinikabfall entsorgt oder sinnvollerweise bei einem anderen Menschen wieder verwendet. Warum dann die Totenasche zum Teil nicht in einen Diamanten umgewandelt werden darf, erschließt sich mir nicht. Wir machen jetzt schon Totenmasken oder Fußabdrücke, bei der Angehörigen den Tod eines Lieben begreifen wollen. Da würde auch ein höchstpersönliches Andenken wie ein Aschediamant helfen.“