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Gebührenkalkulation in der Praxis

Die diesjährigen 7. Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht präsentierten sich einmal mehr als gut organisierte Fachtagung, die mit verständlichen und praxisorisentierten Vorträgen zu überzeugen weiß. Die Bundesinnung war durch den Vorsitzenden der Fachgruppe Bestatter, Peter Schneider sowie Stephan Naumann gut vertreten. Die Bestatter Hessen waren durch Geschäftsführer Hermann Hubing vertreten. Für Niedersachsen/Bremen war Werner Engelke vor Ort. 

Hervorzuheben ist der Vortrag „Gebührenkalkulation in der Praxis“, von Diplom-Kauffrau Mirjam Naß. Frau Naß erläuterte anschaulich, wie falsche Gebührenkalkulationen in vielen deutschen Gemeinden zu falschen Friedhofsgebührensatzungen führen. Als Beispiel sei hier die ungerechtfertigte Berechnung der Benutzung von Kühlräumen angeführt. Diese werden sehr häufg nicht gesondert ausgewiesen und statt- dessen in Pauschalen verbucht. Dadurch ergeben sich auch bei Urnenbeisetzungen, bei denen direkt ins  Krematorium überführt wurde, Kühlraumkosten für eine Nutzung, die nie erfolgt ist. Damit verstoßen viele Gebührenordnungen gegen den Grundsatz der Leistungsproportionalität, der besagt, dass Benutzer der Einrichtungen nur mit den Kosten derjenigen Leistung belastet werden darf, die er auch in Anspruch ge- nommen hat.