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Gefährdungsbeurteilung für Bestatter

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung verfolgt die saarländische Bestatterinnung gemeinsam mit der BGHM einen innovativen Ansatz.

Die Bestatterinnung des Saarlandes hat gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Holz Metall unter Federführung des Fachgruppenvorsitzenden Peter Schneider und unter Einbeziehung der Erfahrungen des innungseigenen Dienstes für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung (AMSB) Muster für Gefährdungsbeurteilungen im Bestattungsgewerbe entwickelt.

Gefährdungsbeurteilungen sind die Grundlagen für alle sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Maßnahmen in organisatorischer und technischer Hinsicht in jedem Unternehmen, so auch im Bestattungsgewerbe. Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vom Arbeitgeber gefordert. Er selbst muss sie im Rahmen des Unternehmermodells erstellen, erhält aber hier Hilfe von seiner Berufsgenossenschaft und im Falle der saarländischen Lösung vom Werksarztzentrum Saar, Herrn Doktor Volker Christman, und einem freien Mitarbeiter der Innung, dem erfahrenen Sicherheitsingenieur Peter Klöppel. Zum Erfolg führt die Gefährdungsbeurteilung allerdings nur, wenn sie in gelebte betriebliche Praxis umgesetzt und gemeinsam mit den Beschäftigten entwickelt wird.

Es existieren nunmehr Muster für Gefährdungsbeurteilungen mit vier verschiedenen Schwerpunkten:

·         Für allgemeine Arbeiten im Bestattungsgewerbe

·         fürs Einbetten und Überführen

·         für grabtechnische Arbeiten und

·         für die Versorgung des Leichnams.

Hinzu kommt noch ein Hygieneplan, der in keinem Bestattungsunternehmen fehlen sollte, und in der Regel vom jeweiligen Lieferanten für die im Betrieb verwendeten Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt wird.

 

Alle Muster sind im Downloadbereich für Mitgliedsbetriebe erhältlich.