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Inflationsausgleichsprämie

Einmalig kann ein Arbeitnehmer bis Ende 2024 insgesamt 3000 € brutto gleich netto als Inflationsausgleichs primär von seinen Arbeitgebern erhalten, d.h., die Summe aller Zahlungen von einem oder mehreren Arbeitgebern darf den Betrag von 3000 € nicht überschreiten. Die Auszahlung muss zusätzlich zum vertraglich geschuldeten Entgelt erfolgen, kann aber Gegenstand einer tarifvertraglichen Regelung sein. Insoweit sind Gespräche zwischen den Tarifvertragsparteien im Wohnhandwerk zu erwarten, im saarländischen Schreinerhandwerk noch in diesem Frühjahr!

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Prämie auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte erhalten können und das auch in einer Höhe bis zu 3000 € insgesamt.

Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

Bildnachweis: Willfried Wende / Unsplash