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Innungsmodell der Bestattungsvorsorge erfolgreich

Das von der saarländischen Bestatterinnung seit 2004 angebotene Modell der Bestattungsvorsorge hat in den letzten Jahren immer mehr Zuspruch gefunden. Mittlerweile betreut die Innung treuhänderisch 571 Verträge mit einem Gesamt-Anlagevolumen von über 3,2 Millionen €.

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 136 neue Verträge abgeschlossen und in 100 Fällen erfolgte nach dem Tode des Berechtigten die Auszahlung des Treuhandvermögens. Der weit überwiegende Teil der neuen Verträge, nämlich 129, läuft dabei über ein Treuhandkonto (Tagesgeldkonto) bei der Sparkasse Saarbrücken, die übrigen Verträge sehen ein unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten der Innung im Rahmen von Sterbegeldversicherungen vor.

„Wir können uns ohne weiteres hinsichtlich der Qualität und Seriosität der Vertragsgestaltung mit den großen Anbietern vergleichen und sind vielleicht auch noch ein Tick besser“, so Innungsgeschäftsführer Rechtsanwalt Michael Peter. Man habe eine sehr transparente Vertragsgestaltung, ein gutes Einvernehmen mit den Sozialbehörden im Saarland und vor allem die besondere Sicherheit, weil die Innung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besteht. Da für jeden Kunden ein eigenes Treuhandkonto mit diesem als wirtschaftlich Berechtigten geführt wird, bestehe keinerlei Gefahr, dass im Falle der Insolvenz des Bestatters oder der sehr unwahrscheinlichen der Innung das Vermögen des Kunden angetastet wird. „Festzuhalten ist vor allem, dass bis auf die geringen für die Innung bestimmten Anlage- und Auszahlungsgebühren das angelegte Vermögen und die Zinsen daraus, so gering sie auch aktuell sein mögen, voll der Bestattungsvorsorge zur Verfügung stehen.“

Geschäftsführer Peter legt großen Wert auf die Feststellung, dass in seinem Hause die eingehenden Verträge einer gewissenhaften Überprüfung hinsichtlich der Formalien, insbesondere bei den beteiligten Personen, unterzogen werden. Er verweist auch darauf, dass die Innung in keinem Fall als Versicherungsvermittler auftritt, wenn ausnahmsweise eine andere Form des Deckungsgeschäftes als ein Treuhandkonto gewünscht ist. Die Bedingungen in der Bestattungsvorsorge hat die Innung anhand der Kriterien überprüft, die von der Stiftung Warentest in der Ausgabe 2/2018 des Magazins Finanztest („Bestattungsvorsorge – zu Lebzeiten regeln, Bezahlung klären“) zu Grunde gelegt wurden. Danach weist das Vertragsmuster der Innung für die Bestattungsvorsorge keine Mängel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf. Ein zusätzlicher Flyer erläutert die Form der Geldanlage bei der Sparkasse Saarbrücken. Eine Kündigung durch den Kunden gemäß § 648 BGB (freie Auftraggeberkündigung) bleibt möglich, führt jedoch zu der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsentschädigung an den Bestatter. Zudem werden die Kunden jährlich über die Entwicklung der Geldanlage informiert. „Der Erfolg gibt uns recht: Mittlerweile sind es nicht nur saarländische Innungsbestatter, die unser Treuhandangebot nutzen; insgesamt sind es nun über 100 Betriebe bundesweit“, so Geschäftsführer Peter abschließend.