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Koalitionsarbeitsgruppe: Keine Meisterpflicht für Bestatter

Tischler Schreiner Deutschland mit der Bundesfachgruppe Bestatter informiert über die aktuellen Entwicklungen bei der Reform der Handwerksordnung, wonach zwar einige ehemalige Anlage-A-Handwerksberufe ab dem 1.1.2020 wieder einer grundsätzlichen Meisterpflicht unterliegen, die Einführung einer Meisterpflicht für das Bestattungsgewerbe jedoch nicht vorgeschlagen wird.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier, der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Carsten Linnemann und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol haben über den Gesetzentwurf beraten, mit dem einzelne Gewerke wieder der Anlage A (Meisterpflicht) der Handwerksordnung zugeordnet werden. Die beiden Bundestagsabgeordneten Linnemann und Bartol haben in ihrer Funktion als zuständige Vertreter der Fraktionsspitze und Leiter der Koalitionsarbeitsgruppe Meisterbrief für dieses Thema an dem Gespräch teilgenommen. Nach Auswertung der Anhörungen wird die Koalitionsarbeitsgruppe „Reform der Handwerksordnung“ im Deutschen Bundestag vorschlagen, für die folgenden zwölf Gewerke die Meisterpflicht wieder einzuführen:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz.

Es wurde begrüßt, dass die Meisterpflicht außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses beiträgt. Das Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung. Nach fünf Jahren wird eine Evaluierung der Neuregelung erfolgen.

Nach der Diskussion in der Koalitionsarbeitsgruppe wird diese das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bitten, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung folgen die Beratungen im Bundesrat und Bundestag. Es ist das Ziel der Koalitionsarbeitsgruppe, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft treten.

Bestatter kein A-Gewerk, sondern Wechsel von B2 in B1 vorgeschlagen

Weiterhin wurde mitgeteilt, dass aktuell für die Bestatter die Aufnahme in die Anlage B1 (bisher Anlage B2) geplant ist. In diesen „B1“-Handwerken kann der Meisterbrief freiwillig erworben werden. Hauptgeschäftsführer Martin Paukner vom Bundesinnungsverband dazu: „Der Meisterbrief bleibt das zentrale Gütesiegel. Er steht für Qualität, Kompetenz und Vertrauen. Die Förderinstrumente zur Ablegung der Meisterprüfung (z.B. Meister-BAföG) gelten für die Anlage A- und B1-Berufe gleichermaßen, also auch für den Bestattermeister.“