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Meisterpflicht für Bestatter

Mit ihrem Ja zur Meisterpflicht im Bestattungsgewerbe setzt die Bundesfachgruppe auf Qualifikation bei der Neugründung und Übergabe von Bestattungsunternehmen, tritt gleichzeitig aber auch für Bestandsschutz ein.

Im Tischler- und Schreinerhandwerk steht es außer Frage – hier ist der Meisterbrief das gängigste Modell, um das eigene Handwerksunternehmen als Anlage-A-Betrieb zulassen zu können. Im Bestattergewerbe gibt es diese Klarheit nicht. Fehlende Zulassungsvoraussetzungen erschweren es dem Verbraucher, den qualifizierten Bestatter vom unqualifizierten zu unterscheiden. Innungslösungen wie das qih-Siegel-Verfahren machen zwar Kompetenz und Seriösität von Bestattungsunternehmen messbar, doch die Teilnahme bleibt freiwillig.

Im Zuge der Rückvermeisterungsinitiative des Handwerks sprachen sich nun die Delegierten der Bundesfachgruppe Bestatter Deutschland anlässlich ihrer Jahrestagung im hessischen Gießen Ende April mehrheitlich für eine Neuvermeisterung des Bestattungsgewerbes aus. Bis Ende Mai musste dazu eine entsprechende Stellungnahme im Bundeswirtschaftsministerium vorliegen. Denn bereits Anfang Juni standen die Anhörungen für die rückzuvermeisternden, aber auch für die neu zu vermeisternden Gewerke an. Ein enger Zeitplan – doch das Ziel scheint lohnenswert, zumal alle aktuell im Tischler- und Schreinerhandwerk existierenden Bestattungsbetriebe Bestandsschutz genießen sollen und die Effekte für Image und Qualität innerhalb der Branche ein Plus an Zukunftssicherung in Aussicht stellen.