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Munterer Diskurs in Speyer

Die 14. Auflage der Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht bot unter Leitung von Professor Doktor Ulrich Stelkens erneut einen munteren Diskurs über die Entwicklungen der Branche. Insbesondere deutlich wurde dies bei einem Punkt, der an und für sich gar nicht auf der Tagesordnung stand.

Konkret ging es um das Thema der sogenannten Reerdigung, einer Beerdigung in Form der Kompostierung des Leichnams. Während am ersten Tag Professor Spranger noch berichtete, dass die Zulassung dieser Bestattungsform entgegen entsprechender Berichte in der Presse in den USA zurückgestellt sei und aus gesundheitlichen Gründen in den Niederlanden nicht eingeführt werde, konnte am folgenden Tag Professor und Rechtsanwalt Thorsten Barthel ausführen, dass sogar in Deutschland, nämlich in Schleswig-Holstein auf Initiative der evangelischen Landeskirche Nord (!), diese Bestattungsform als Unterart der Körperbestattung zugelassen und mittlerweile auch schon durchgeführt worden sei. Hintergrund der unterschiedlichen Auffassungen war der Umstand, dass im US-Staat Washington die Reerdigung gesetzlich anerkannt ist, während in der Stadt Washington eine entsprechende Gesetzesinitiative auf Eis liegt.

Trotz des entsprechenden Korrekturbedarfs war die mittlerweile zum festen Bestandteil der Veranstaltung gehörende Übersicht durch Professor Spranger über die aktuelle Rechtsprechung zum Friedhofs- und Bestattungsrecht eine gewohnt eloquente tour d’horizon durch die manchmal überraschenden Urteile und Initiativen dieser doch sehr speziellen Rechtsmaterie.

Zu den Themen, die insbesondere Bestatter interessieren dürften, gehörten des Weiteren die Ausführungen zum Bestattungsrecht in der Schweiz, zu den Besonderheiten bei Tot- und Fehlgeburten durch Torsten Schmitt und zum Recht der Seebestattung durch Professor Doktor Valentin Schatz von der Uni Lüneburg. Hier konnte man sicherlich noch das eine oder andere neue erfahren, etwa die oftmals unvollständige oder missverständliche Formulierung in Landesgesetzen mit der Begrifflichkeit „Hohe See“, da seerechtlich betrachtet ein Unterschied besteht zwischen Küstenmeer, allgemeiner Wirtschaftszone und der eigentlichen hohen See. Und wer es als selbstverständlich betrachtet hatte, dass die Seebestattung immer eine Urnenbestattung ist, konnte erfahren, dass gerade im angloamerikanischen Raum auch Körperbestattungen im Meer grundsätzlich zulässig sind! Professor Schatz brachte auch zum Ausdruck, dass für ihn nicht nachvollziehbar ist, warum bei einer Seebestattung Urnenzwang besteht - gerade auch im Vergleich zu anderen Ländern.

Eher für Friedhofsträger relevant waren die Referate über „Oberirdische Bestattungsanlagen“, „Problemdenkmäler auf Friedhöfen“ und zu „Friedhofsgebühren bei kirchlichen Friedhöfen“. Alles in allem war bei dieser Tagung wieder für jeden etwas dabei, unabhängig von den zahllosen Fachgesprächen am Rande der Veranstaltung.

Bildnachweis: J M Fisher / Unsplash