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Neufassung des Bestattungsgesetzes in Niedersachsen geplant

Eine für alle Bürger wichtige Gesetzesänderung im Niedersächsischen Bestattungsgesetz wird in Angriff genommen.

Diskutiert wurde u. a. die Aufhebung des Sargzwanges für Körper- und Feuerbestattung. Nach fachlicher Darlegung ergab sich einvernehmlich der Konsens, dass nicht nur aus hygienischen Gründen diese Forderung nicht in der Praxis umzusetzen sei, sondern auch die Problematik bei der Kremation (Ethik, Ökologie etc.) eine große Rolle spielt.

Der Forderung einer 2. Leichenschau durch einen ausgebildeten Rechtsmediziner - neben dem Hausarzt oder Krankenhausarzt, wie derzeit schon in Bremen praktiziert wird - konnte man sich nicht verschließen. Nur sollte die Pflicht der Kostentragung nicht den Hinterbliebenen und den Bestatterbetrieben angelastet werden.

Für eine weitere Liberalisierung des Gesetzes soll auf Grund der Nachfrage von Angehörigen erfolgen, wonach eine kleine - noch genau zu definierende - Menge der Asche von Verstorbenen nach der Kremation für Gedenkamulette entnommen werden darf. Ebenso sollte die Beisetzungsfrist für Urnenbeisetzungen auf bis zu 6 Wochen ausgedehnt werden.

Nach einer sehr regen Diskussion und Darlegung aller fachlichen und sachlichen Fakten bestand Einvernehmen darüber, die Wünsche und Anregungen der Hinterbliebenen, die sich aus der Praxis der Bestatter ergeben, in das neue Gesetz einfließen zu lassen. Zurzeit wird der vorliegende Gesetzesentwurf im Niedersächsischen Landtag final geprüft. Kirchen, Glaubensverbände, Institutionen und Fachverbände können weitere Anregungen vortragen und diskutieren. Die Verabschiedung ist nach der Sommerpause geplant.