schließen

Finden Sie Ihren qualifizierten Bestatter in Ihrer Nähe

Ort oder Postleitzahl

Umkreis


Zum Hauptinhalt springen

Probleme der ärztlichen Leichenschau

Nicht jeder gewaltsame Tod wird in Deutschland als solcher erkannt. „Wenn auf jedem Grab eines Ermordeten, von dem wir irrtümlich annehmen, dass er eines natürlichen Todes gestorben sei, eine Kerze brennen würde, wären nachts alle Friedhöfe hell erleuchtet“, sagte einst Horst Herold, von 1971 bis 1981 Präsident des Bundeskriminalamtes. Dr. med. Sandra Wilmes weiß warum.

Damit unnatürliche Todesfälle nicht länger unbemerkt bleiben, plädiert die Hamburger Rechtsmedizinerin Dr. med. Sandra Wilmes in einem Vortrag bei den 11. Speyerer Tagen zum Friedhofs- und Bestattungsrecht für eine professionellere Leichenschau in Deutschland. Zwar gibt es rühmliche Ausnahmen, aber die Hauptursache für unerkannte gewaltsame Todesfälle ist die „häufig schlampige Durchführung der Leichenschau“ und die damit verbundenen Fehler.

Damit Morde zumindest in Frankfurt nicht länger unbemerkt bleiben, hat die Stadt Frankfurt als erste deutsche Kommune ihre Leichenschau im vergangenen Jahr professioneller gestaltet. Stadt, Uniklinik und Polizei erproben dort in einem entsprechenden Pilotprojekt Neuerungen bei der Durchführung von Leichenschauen, wie sie auch Dr. Wilmes überall fordert. Meist sind Totenscheine voller Fehler, weil Leichenschauen oft nur oberflächlich durchgeführt werden. Nach einer Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Rostock gibt es bei den Todesbescheinigungen gravierende Mängel: Von 10.000 überprüften Bescheinigungen waren lediglich 223 fehlerfrei. 44 Mal wurde fälschlicherweise ein natürlicher Tod festgestellt.

Die Hamburger Rechtsmedizinerin kritisiert die „mangelnde Sorgfalt und daraus resultierend Fehlklassifikation von Todesursache und Todesart“. In Deutschland sind alle niedergelassenen Ärzte gesetzlich zur Durchführung der Leichenschau verpflichtet. Nur in Ausnahmen dürfen Notärzte den Todesfall feststellen – aber keine Leichenschau machen. Eine qualifizierte Leichenschau durch speziell geschulte Ärzte gibt es in Bremen oder Bayern. Das Problem? Es gibt kein bundeseinheitliches Leichenschaugesetz. Schon Bismarck scheiterte bei dem Versuch, eine rechtseinheitliche Regelung der Leichenschau einzuführen. Kein Wunder, dass ein 2003 eingereichter Entwurf über ein einheitliches Gesetz bis heute noch nicht verabschiedet ist.

In Deutschland ist das Leichenschauwesen durch landesrechtliche Bestimmungen in speziellen Gesetzen über das Leichen-, Friedhofs- und Bestattungswesen oder in entsprechenden Verordnungen geregelt. Die Leichenschau ist eine ärztliche Aufgabe. Mit den Bestimmungen zur Leichenschau verfolgt der Gesetzgeber eine Reihe von Zielen, denen persönlichkeitsrechtliche, straf- und zivilrechtliche sowie sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung zukommt. Stichworte dabei sind die sichere Todesfeststellung zur Vermeidung von Scheintodesfällen (in speziellen Fällen auch als Voraussetzung einer Organexplantation), die Seuchenbekämpfung (Meldepflicht bei bestimmten Erkrankungen im Todesfall), die Gewinnung von Daten zur Todesursachenstatistik und über wichtige Erkrankungen (auch als Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidungen), besondere Rechtsinteressen (etwa Erkennung fremdverschuldeter Todesfälle) und die Wahrnehmung mutmaßlicher Interessen des Verstorbenen.

Nach den Gesetzen beziehungsweise Verordnungen aller Bundesländer muss bei jedem Todesfall eine Leichenschau durch einen Arzt durchgeführt und darüber eine ärztliche Bescheinigung (Todesbescheinigung, Leichenschauschein oder Totenschein) ausgestellt werden. Als menschliche Leiche gilt der Körper eines Verstorbenen, solange der gewebliche Zusammenhang infolge Fäulnis noch nicht aufgehoben ist (Skelette oder Skelettteile gelten nicht mehr als Leichnam). Als Leichnam gilt ferner jedes Lebendgeborene, unabhängig vom Geburtsgewicht, wenn nach der Trennung vom Mutterleib mindestens eines der Lebenszeichen Herzschlag, Pulsieren der Nabelschnur oder natürliche Lungenatmung vorgelegen hat. Eine Totgeburt liegt dann vor, wenn das Neugeborene nach der Trennung vom Mutterleib keines dieser Lebenszeichen, jedoch ein Gewicht von mindestens 500 Gramm aufweist. Unter dieser Voraussetzung gilt auch ein Totgeborenes rechtlich als Leiche, woraus sich die Pflicht zur Durchführung der Leichenschau ergibt. Wiegt das Neugeborene unter 500 Gramm spricht man von Fehlgeburt.

Aber warum sind die so notwendigen Leichenschauen in Deutschland so unbeliebt bei den Ärzten? Dr. med. Sandra Wilmes, die zu dem Thema ihre Promotion geschrieben hat, benennt als Ursache für die „Misere“ strukturelle Unzulänglichkeiten, die nach ihrem Dafürhalten dringend behoben werden müssen.

Sie nennt fehlende und uneinheitliche Regelungen, die unzureichend ausgestalteten und zu wenig ausdifferenzierten Todesbescheinigungen. Außerdem die mangelnde Verbalisierung der Aufgabenkomplexe im Sinne einer Checkliste sowie die fehlende Definition des natürlichen und nichtnatürlichen Todes mit einseitiger Ausrichtung auf „Fremdverschulden“. Und natürlich die Verquickung ärztlicher und kriminalistischer Aufgaben.

Von Seiten der Ärzte wird die Leichenschau als Aufgabe jenseits des eigentlichen ärztlichen Heilauftrages gesehen. Hinzu kommt die fehlende Fortbildung in der Handhabung von Problemfällen (spurenarmer gewaltsamer Tod, fortgeschrittene Leichenerscheinungen, unerwartete Todesfälle sowie nicht zu identifizierende Leichen). Auch spielt es eine Rolle, dass man als Leichenschauer sich und den Angehörigen „Ärger vom Hals halten“ will. Stichwort: Kriminalpolizei kommt ins Haus.

Auch die „Obrigkeitshörigkeit“ gegenüber der Polizei mit oftmals allzu willfähriger Gewährung von Auskünften oder Ausfüllung weiterer Leichenschauscheine spielt eine Rolle. Und nicht zuletzt die unzureichende Honorierung, die ab 2020 aber angepasst wird.

Doch Dr. Wilmes weist nicht nur auf Probleme hin, die sie in einer umfangreichen Studie zusammengetragen hat, sie benennt auch Lösungsansätze (siehe Info) – und ist sich sicher, dass ausschließlich eine bessere Vergütung für die Leichenschau und vermehrte Kontrollen mit Sanktionen nicht zielführend sein werden.

Acht Punkte für eine bessere Leichenschau

  1. Freiwillige oder verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen, theoretisch UND praktisch.
  2. Leichenschau nur noch durch Leichenschaudienst und speziell hierfür geschulte Ärzte oder durch Rechtsmediziner.
  3. Trennung von Todesfeststellung und Leichenschau – vorläufige Todesbescheinigung für Hausärzte.
  4. Möglichkeit, in Todesbescheinigungen „Leichenschau nicht möglich“ ankreuzen zu können, Durchführung dann durch Rechtsmediziner.
  5. Interaktive Lernsoftware „virtuelle Leichenschau“.
  6. Durchführung durch zwei Personen („Freiwilligendienst“).
  7. Kontaktaufnahme zu Rechtsmedizin, zum Beispiel telefonisch oder unter Einsatz von Telemedizin (Foto- beziehungsweise Videodokumentation).
  8. „Feedbacksystem“ wie es in Finnland erfolgreich praktiziert wird.