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Richtiges Vorgehen bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen

Die Beendigung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen ist häufiges Thema für die Beratungsstellen der Verbände. Wir haben daraus die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Gibt es ein Formerfordernis für eine Kündigung?

Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen und von Lehrverhältnissen muss immer schriftlich erfolgen. Dies bedeutet, dass der Kündigende persönlich im Original unterschreiben muss. Die Schriftform wird nicht gewahrt durch Übermittlung per Fax, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht. Schriftform bedeutet hier also Papierform!

Muss ich eine Kündigung begründen?

Grundsätzlich bedarf die Kündigung keiner Begründung. Es genügt, wenn eine Begründung im Gerichtsverfahren nachgeschoben wird. Spätestens jedoch bei der Ausstellung der Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur kommt es zum Schwur. Ob der gekündigte Arbeitnehmer Arbeitslosengeld erhält, hängt nämlich entscheidend davon ab, aus welchen Gründen ihm gekündigt wurde. Damit der Arbeitgeber seine Ruhe hat, wird er häufig einfach und pauschal „betriebliche Gründe“ angeben. Gegenüber Lehrlingen oder Schwangeren bedarf die Kündigung immer einer Begründung, im letzteren Fall ist sie zudem an eine Zustimmung der zuständigen Stelle geknüpft.

Ist eine außerordentliche fristlose Kündigung zu begründen?

Die Begründung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung, der Arbeitnehmer kann jedoch eine Begründung verlangen.

Kann der Arbeitgeber einfach kündigen, wenn bei ihm ein Betriebsrat besteht?

In diesem Fall muss immer zuvor der Betriebsrat angehört werden. Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam. Dies gilt auch bei Änderungskündigung oder bei Versetzungen. Der Betriebsrat muss sich bei ordentlichen Kündigungen innerhalb von sieben Tagen äußern, bei fristlosen Kündigung innerhalb von drei Tagen.

Wer muss die Kündigung aussprechen/unterschreiben?

Zuständig ist natürlich der Arbeitgeber selbst. Bei juristischen Personen (UG/GmbH) ist das dann der Geschäftsführer, bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts gegebenenfalls alle Gesellschafter! Personalleiter bzw. Prokuristen können auch wirksam den Arbeitgeber vertreten. Um Zweifel vorzubeugen, empfiehlt sich, der Kündigung eine Originalvollmacht des Arbeitgebers beizufügen.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Die fristlose Kündigung greift natürlich sofort mit Zugang, muss aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der maßgebenden Tatsachen erfolgen. Für fristgerechte Kündigungen sehen Gesetz und Tarifverträge zum Teil unterschiedliche Fristen vor. Die gesetzlichen Fristen können nur aufgrund eines Tarifvertrages unterschritten werden, wie es bei den Tarifverträgen für Schreiner und Bestatter der Fall ist. Diese Fristen gelten auch dann, wenn im Geltungsbereich des Tarifvertrages, also in der betreffenden Branche, dessen Bestimmungen zur Kündigungsfrist zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart wurden. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats. Die maximale gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die Mantel-Tarifverträge für Schreiner und Bestatter mit den Kündigungsfristen finden Mitglieder  im Downloadbereich der jeweiligen Mitgliedsverbände von Bestatter Deutschland.

Kann ich einer Schwangeren oder einem Schwerbehinderten einfach kündigen?

Es existiert ein Sonderkündigungsschutz für bestimmte Personen. Bei Schwangeren und Arbeitnehmern in Elternzeit muss die Zustimmung der Gewerbeaufsichtsämter eingeholt werden und bei schwerbehinderten Menschen der Integrationsämter.

Wie muss ich die Kündigung übermitteln?

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Der Absender muss also beweisen, dass der Adressat auch tatsächlich die Kündigung erhalten hat. Es gibt nur zwei sichere Methoden: der Einwurf des Kündigungsschreibens durch einen informierten Boten in den Briefkasten des Arbeitnehmers oder aber die Zustellung durch Einwurf-Einschreiben. Übergabe-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein sind ungeeignet, wenn der Adressat nicht angetroffen oder das Einschreiben nicht angenommen wird und trotz Benachrichtigung der Arbeitnehmer das Schreiben bei der Post nicht oder verspätet abholt.

Kann ich einem Arbeitnehmer im Krankenschein kündigen?

Der Ausspruch einer Kündigung wird nicht deswegen unwirksam, weil der Arbeitnehmer arbeitsunfähig war. Vielmehr kann eine Arbeitsunfähigkeit Grund für eine Kündigung sein. Lang andauernde Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit und bei schlechter Beschäftigungsprognose oder sich ständig wiederholende Kurzzeiterkrankungen sind gewissermaßen das klassische Beispiel für eine personenbedingte Kündigung.

Muss ich bei bestimmten Betriebsgrößen auf etwas Besonderes achten?

Das Kündigungsschutzgesetz verlangt eine besondere soziale Rechtfertigung einer Kündigung, sobald das Beschäftigungsverhältnis länger als sechs Monate gedauert hat. Allerdings gilt das Gesetz nur bei der regelmäßigen Beschäftigung von mehr als zehn bzw. fünf Arbeitnehmern (im letzteren Fall geht es um mindestens fünf Beschäftigte, die schon vor dem 31. Dezember 2003 ihre Tätigkeit beim betreffenden Arbeitgeber begonnen haben).

Muss ich den Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung über die Möglichkeit des Arbeitslosengeldes unterrichten?

Eine Verpflichtung besteht nicht. Es empfiehlt sich trotzdem der Zusatz: „Zur Vermeidung von Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld rate ich Ihnen, unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit vorstellig zu werden.“