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Seebestattung auch als Körperbestattung

Andere Länder, andere Sitten – dies trifft fast nirgendwo mehr zu als im Bestattungswesen. So gibt es erhebliche Unterschiede bei dessen Regulierung zwischen England und Deutschland: Hierzulande undenkbar sind in drei bestimmten Seegebieten rund um die Insel Seebestattungen auch als Körperbestattung erlaubt!

Einen Überblick über das „Bestattungsrecht in England“ gab im Rahmen der letzten Speyerer Tagung zum Friedhofs- und Bestattungsrecht Professor Doktor Christian Heinrich Heitsch von der Brunel University London: Über allem stehen die grundsätzlichen Unterschiede der Rechtssysteme. Die staatliche Rechtsetzung durch Gesetze ist in England wenig ausgeprägt, vielmehr gilt der Grundsatz, dass jeder das tun darf, was nicht ausdrücklich verboten ist. Das führt in der Praxis dazu, dass viele Dinge durch Berufsverbände privatrechtlich und damit selbst reguliert werden.

Wie schon das Beispiel mit der Seebestattung zeigt, besteht in England kein Friedhofszwang, sodass eine Erdbestattung auch auf privaten Land grundsätzlich möglich ist und die Totenasche überall verstreut oder die Urne im eigenen Haus verwahrt werden kann. Für den Bereich der Friedhöfe, deren Errichtung und Unterhaltung, bestehen verschiedene Rechtsgrundlagen, die zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert stammen. Eine Besonderheit stellt das exklusive Grabrecht dar, das auf 75 Jahre angelegt ist!

Für die Ausführung einer Bestattung wird die Vorlage eines ärztlichen Totenscheins, im Falle verdächtiger Todesumstände erst nach Einschaltung eines sogenannten Coroners, verlangt und für die Einäscherung eine zweite Leichenschau.

Das Gewerberecht des Bestattungsunternehmers kennt keine Eröffnungskontrolle oder eine wie auch immer geartete Zulassung oder verpflichtende Berufsausbildung. Allerdings spielen hier Berufsverbände eine große Rolle, die sich selbst strenge Regeln für die Berufsausübung gegeben haben. Zu den verpflichtenden Verhaltensvorschriften aufgrund staatlicher Vorgaben gehören die Pflicht zur Veröffentlichung detaillierter Preislisten und das Verbot, Kunden in Krankenhäusern und Altenheimen usw. anzusprechen bzw. Kontakte zur Polizei oder zu Untersuchungsrichtern für die Akquise zu nutzen – eine der wenigen Gemeinsamkeiten mit Deutschland…

Bildnachweis: Aleks Marinkovic / Unsplash