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SIAM unterstützt Bestatter beim Arbeitsschutz

Das Thema Arbeitsschutz ist gerade für kleinere Betriebe leider recht unübersichtlich geworden.

Der Gesetzgeber fordert nicht nur eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsbereiche, sondern will auch, dass alle betroffenen Mitarbeiter jährlich unterwiesen werden, prüfpflichtige Anlagen überwacht, Gefahrstoffe erfasst und bewertet und die Mitarbeiter auch arbeitsmedizinisch betreut werden. Da kann man schnell den Überblick verlieren und in all den Checklisten, Formularen und Anweisungen „ertrinken“.

Das online-gestützte Arbeitsschutzmanagement mit SIAM kann leider die grundsätzlichen Anforderungen auch nicht ändern. Aber aufgrund seiner Systematik und praxisgerechten Aufbereitung aller Themen wird es sehr viel übersichtlicher und handhabbarer. Alle Informationen werden nur einmal eingegeben, stehen für die unterschiedlichen Fragestellungen immer zur Verfügung und können in der Datenbank über die Zeit abgelegt und dokumentiert werden. Das fängt bei der Gefährdungsbeurteilung an. Im SIAM-Portal wurden u.a. die sicherheitstechnischen Vorgaben der BG Verkehr für alle relevanten Bestatterbereiche eingearbeitet. Neben dem Bürobereich zählt dazu vor allem der hygienische Umgang mit den Verstorbenen sowie die Belastungen beim Tragen und Transportieren. Man wählt die für den eigenen Betrieb relevanten Bereiche aus und klickt sich durch die Fragen. Im Ergebnis werden alle „Abweichungen“ als Termine vorgeschlagen und stehen in einer Übersicht immer zur Verfügung. Die Datenbank erinnert den Nutzer nicht nur an die Termine, sondern dokumentiert damit auch für Außenstehende die komplette Durchführung – ohne Papier. Der Aufwand für die regelmäßige jährliche Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen ist äußerst gering.

Aus den Gefährdungsbeurteilungen leiten sich automatisch die relevanten Betriebsanweisungen ab. Sie können dann heruntergeladen und in den jeweiligen Arbeitsbereichen ausgehängt werden. Die Betriebsanweisungen sind dann auch die Basis für die gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen. Mithilfe der Datenbank lässt sich sehr einfach das erforderliche Unterweisungsformular generieren, auf dem die Mitarbeiter mit ihrer Unterschrift die Durchführung bestätigen. Mit der Protokollierung im Online-Portal behält der Betrieb mit geringem Papieraufwand nicht nur den kompletten Überblick, sondern wird rechtzeitig an die wiederkehrende Pflicht zur Unterweisung für jeden Mitarbeiter erinnert.

Anhand von Sicherheitsdatenblättern alle eingesetzten Gefahrstoffe in einem bindend vorgeschriebenen Verzeichnis zu erfassen ist eine fast „uferlose“ Aufgaben. Deshalb wurde in SIAM eine zentrale, ständige aktualisierte Datenbank für alle Materialien im Bestatterbereich aufgebaut. Diese können einfach auswählt und damit für das eigene Gefahrstoffverzeichnis zusammengestellt werden – ohne aufwändigen Recherche, ohne Schreibarbeit und ohne Papier. Alle entsprechenden Sicherheitsdatenblätter inklusive passenden Betriebsanweisungen sind online verfügbar. Die Pflege des Gefahrstoffverzeichnisses beschränkt sich dann darauf, die verwendeten Produkte einmal jährlich zu aktualisieren und den Jahresverbrauch abzuschätzen.

Auch im Bestattungsgewerbe kommen Einrichtungen und Arbeitsmittel zum Einsatz, die besonderen Prüfpflichten unterliegen. Dazu zählen z.B. Kühlanlagen, Transporthilfen, Regale oder Fahrzeuge. Diese müssen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit kontrolliert werden. Solche Prüfungen können zum Teil selbst durchgeführt werden, bei etlichen müssen qualifizierte Fachleute von außerhalb hinzugezogen werden. Für alle möglichen prüfpflichtigen Anlagen stehen Vorlagen in SIAM bereit. Dort können Prüftermine und durchgeführte Prüfungen einfach dokumentiert werden. So behält man für alle Termine immer die Übersicht.

Die gesundheitlichen Belastungen für Bestatter liegen vor allem in den hygienischen Risiken, dem psychischen Stress und vor allem beim Transport der Verstorbenen. Neben den technischen Schutzmaßnahmen ist deshalb auch eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge für die Mitarbeiter nachzuweisen. Dies betrifft vor allem die Kontrolle der Muskel- und Skelettapparates. Mit der Streit GmbH hat SIAM einen bundesweiten Partner im Boot, der mobile Untersuchungen auch für kleinere Handwerksbetriebe vor Ort durchführt. Damit verfügt das Unternehmen über notwendigen Nachweis einer ausreichenden arbeitsmedizinischen Betreuung seiner Mitarbeiter. Die arbeitsmedizinische Betreuung kann als Bestandteil einer Komplettbetreuung wie auch separat über SIAM gebucht werden.

Mit SIAM steht dem Bestatter ein von den Tischler- und Schreinerverbänden getragenes Komplett-Angebot zur Verfügung. Übersichtlich und mit vertretbarem Aufwand hilft es, den vielfältigen, sehr papierlastigen Anforderungen an den Arbeitsschutz gerecht zu werden. Über SIAM besteht zudem die Möglichkeit, eine vollständige Arbeitsschutz-Grundeinrichtung von den SIAM-Experten durchführen zu lassen. Damit hat man alles Notwendige erfasst und muss sich nur noch um die Aktualisierung kümmern. Dies kann auch im Rahmen eines geförderten Beratungsprojektes erfolgen, wenn man den Arbeitsschutz als Teil des Gesundheitsschutzes und der Arbeitsorganisation aufgreifen möchte.

 

Ansprechpartner:

Helmut Haybach, SIAM GmbH, T.  +49 (0)52 61 / 92 14-13