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Südwestdeutsche Bestattertagung 2023

Erneut über guten Zuspruch konnte sich die Bestatter-Innung des Saarlandes mit ihrer 23. südwestdeutschen Bestatter-Fachtagung freuen. Dies umso mehr, als auch Gäste aus Nordrhein-Westfalen beziehungsweise sogar Berlin begrüßt werden konnten. Erneut wurden brisante Themen aufgegriffen etwa zu alternativen Bestattungsformen oder zur möglichen Meisterpflicht für Bestatter.

Der Schirmherr der Veranstaltung, der saarländische Gesundheitsminister Doktor Magnus Jung (SPD), dankte den anwesenden Bestattern vor allem auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie für ihre oftmals aufopferungsvolle Arbeit, die zahlreiche unterschiedliche Aufgaben bereithalte. In seinem Überblick über die saarländische Gesetzeslage betonte er, dass schon mit der ersten Gesetzesfassung 2003 innovative Ansätze auf dem Weg gebracht wurden ähnlich wie zuletzt mit der Zulassung einer Beisetzung Berücksichtigung von so genannten Sternenkindern. Er habe die Gespräche dazu, die er als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Landtag geführt habe, noch in guter Erinnerung.

Frank Ripka von der Firma Algordanza stellte die technischen und rechtlichen Aspekte der Verarbeitung von Totenasche zu Erinnerungsdiamanten vor. Sein Unternehmen ist schon viele Jahre tätig und agiert von der Schweiz aus, nicht aus einem Marketinggag heraus, sondern weil sein Mit-Gesellschafter-Geschäftsführer nun mal Schweizer Staatsbürger ist. Ihr Unternehmen hat Kunden fast in aller Welt. „Ich vermag es nicht nachzuvollziehen, dass in Deutschland unter dem Stichwort postmortale Menschenwürde so ein Problem gemacht wird aus der Ascheteilung. Nirgendwo in Europa und in keinem anderen Kulturkreis wird davon so ein Aufheben gemacht, wenn gerade mal 1,5 g Totenasche für die so genannte Diamantbestattung benötigt werden.“ Offiziell ist in Deutschland die Ascheteilung verboten, doch konnte Ripka bestätigen, dass sein Unternehmen in der Vergangenheit auch schon viele Kunden aus Deutschland und aus dem Saarland hatte.

In der anschließenden Diskussionsrunde machte Professor Doktor Ulrich Stelkens von der Uni Speyer deutlich, dass sich mittlerweile in der Rechtsprechung die Ansicht durchgesetzt hat, dass maßgeblich der Verstorbene selbst bestimmt, wie er bestattet werden möchte und was er unter seiner Menschenwürde versteht. Zumindest dann, wenn der Verstorbene zuvor eine klare Bestimmung zu seiner Bestattungsart getroffen hat, spricht kaum etwas dagegen, nach dem Motto zu verfahren, des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

Dies gilt wohl auch für die neue Bestattungsform der Reerdigung, bei der der natürliche Verwesungsprozess durch Einsatz von Mikroorganismen in einem kokonartigen Gebilde auf 40 Tage verkürzt wird, so dass die so aus dem Leichnam entstandene Erde auf einem Friedhof unter einer Schicht von normaler Pflanzerde bestattet werden kann. Anbieter dieser Bestattungsart ist in Deutschland bisher einzig das in Berlin ansässige Unternehmen „Meine Erde“. Dessen Repräsentant Jörg Litwinschuh-Barthel schilderte sehr anschaulich Technik und Philosophie dieser neuen aus den USA „importierten“ Bestattungsform. „Zurzeit ist offen, ob unser System rechtlich zugelassen wird, bislang arbeiten wir auf der Basis einer behördlichen Duldung.“ Er zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass der Feldversuch bald zu einer offiziellen Anerkennung in Schleswig-Holstein und Hamburg sowie in der Folge auch in anderen Bundesländern kommen werde.

Der zweite Schwerpunkt der Tagung lag bei der Fragestellung, ob es eine Zulassungsbeschränkung als selbstständiger Bestatter geben sollte. Hierzu bestehen höchst unterschiedliche Auffassungen. Professor Stelkens bot insoweit eine Lösung an, mit der vielleicht alle Bestatter und ihre Verbände leben könnten, nämlich eine Zuverlässigkeitsprüfung in Verbindung mit einem Sachkundenachweis gemäß Gewerbeordnung. „Damit würde zwar juristisches Neuland betreten, weil es bisher eine Regulierung des Handwerks nur über die Meisterpflicht gibt ohne jegliche Zuverlässigkeitsprüfung“, so Stelkens, „aber nach meiner Wahrnehmung ist das Problem eher eines der Verstöße gegen eine Art Bestatter-Ethik als das Fehlen einer fachlichen Eignung.“

Die Ausführungen von Stelkens ergänzte Thomas Priester von der HWK Saarbrücken. Der Teamleiter Handwerksrolle referierte die verschiedenen Ausnahmeregelungen, die auch ohne Meisterbrief zur Selbstständigkeit in einem Vollhandwerk führen. Das beruhigte die Teilnehmer etwas. Denn die mögliche Einführung einer Meisterpflicht schien auf wenig Gegenliebe zu stoßen – so muss man den spontanen Beifall auf einen Beitrag von Annette Neu werten: „Ich kann das Gerede vom Bestattermeister nicht mehr hören. Ich bin seit über 15 Jahren als Bestatterin tätig und habe kein Handwerk erlernt, sondern Sozialwesen studiert. Ich glaube, dass ich mit meinem Hintergrund eher einen Zugang zu Trauernden habe, als wenn ich Schreiner gelernt hätte.“