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Trauer im Betrieb

Was tun, wenn ein Mitarbeiter oder naher Angehöriger verstirbt? Der Versuch einer ersten Hilfestellung.

Da hat man jahrelang zusammen gearbeitet, und dann kann es manchmal sehr schnell gehen, wenn ein Mitarbeiter oder Mitarbeiterin verstirbt. Das macht manchen Chef sprachlos. Wie soll er damit umgehen, wie die Kollegen informieren? Da reicht es nicht, mal eben den  Arbeitsplatz aufzuräumen.

Oder ein naher Angehöriger oder Freund eines Mitarbeiters kommt um. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit haben. Soll man Trauer ansprechen oder doch besser einfach weiterarbeiten und hoffen, dass es bald vorbei geht? Viele sind ja zunächst ganz froh, wenn einem die Arbeit ablenkt und man hofft darüber, wieder in die Spur zu kommen. Aber das hilft nicht immer. Wenn Konzentrationsschwächen, Antriebslosigkeit oder körperliche Symptome deutlich werden, ist eine professionellere Hilfe und Begleitung angesagt.

Das Ganze ist ja weniger ein technisches Problem, wie man vorhandene Arbeit anders aufteilt oder konkret einem trauernden Mitarbeiter Arbeit abnehmen kann – es ein menschliches Problem, was Hilfslosigkeit auslöst. Dafür einfach eine Checkliste abzuarbeiten und abhaken wird dem Thema nicht gerecht. Trauerbegleiter bieten hier professionelle Hilfe an, wenn die konkreten Auswirkungen im Betrieb sehr deutlich werden. Sie empfehlen, die Trauersituationen nicht einfach zu übergehen, sondern im persönlichen Gespräch auf die Betroffenen einzugehen – dazu zählen auch Kollegen eines verstorbenen Mitarbeiters. Das fängt beim Chef an, er prägt wesentlich den Stil, wie man im Betrieb mit so einem menschlichen Problem umgeht. Es muss sich selbst fragen, ob und wie die konkrete Trauer sich bei ihm selbst äußert. Keine leichte Kost – aber auch das gehört zur Unternehmensführung. Dann kann er auch bewusst die betroffenen Mitarbeiter darauf befragen. Das ist immer noch besser, als dass die Mitarbeiter über ihre Trauer krank werden und ausfallen.

Die Handwerkskammer Koblenz hat hierzu im Rahmen eines Projektes ein Notfalltelefon eingerichtet, um eine erste Anlaufstelle für betriebliche Probleme durch einen Trauerfall zu sein. Dort sind erfahrene Trauerberater, Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter, Theologen und Arbeitsmediziner eingebunden. Über das Telefon hinaus gibt es das Angebot für ein persönliches Gespräch vor Ort. Im Bedarfsfall kann dann auch ein professioneller Trauerbegleiter eingebunden werden.

In vielen Fällen ist es schon eine große Erleichterung, wenn der Inhaber überhaupt mit jemand darüber sprechen kann. Wenn er bereit ist, gemeinsam im Betrieb offen darüber zu reden, eine angemessene Würdigung des Verstorbenen und ein gemeinsames Gedenken, wird dies der Zusammenarbeit und Stimmung im Betrieb sicherlich nicht zum Nachteil gereichen. Dabei können die Mitarbeiter ihrer Trauer konkret Ausdruck zu verleihen durch Erinnerungen, Bilder oder Rituale. Trauer lässt sich nicht katalogisieren oder nach genauen Zeitphasen abarbeiten. Die Menschen sind so unterschiedlich wie sie auch individuell ihre Trauer zeigen und verarbeiten. Nur die Trauer verdrängen – das tut niemandem gut. Wer hier wertschätzend und mit einem gewissen Einfühlungsvermögen als Chef mit seinen Mitarbeitern umgehen kann, wird auch in Zukunft auf seine Mannschaft zählen können.

Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW hat dafür einen eigenen Trainingsbaustein zum Umgang mit Tod und Trauer geschaffen für die Fortbildung von Führungskräften. Das betriebliche Gesundheitsmanagement sollte auch dieses Thema aufgreifen und im Bedarfsfall eine geeignete Fortbildung einplanen. Ein angemessener Umgang mit Trauer ist nicht unwichtiger Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes.