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Vom Risiko der Altersarmut bei Pflegebedürftigkeit und der Notwendigkeit einer Bestattungsvorsorge

Pflege im Alter ist nicht überall gleichermaßen erschwinglich – und das hängt viel weniger vom eigenen Einkommen bzw. der eigenen Rente allein, sondern viel mehr vom Verhältnis zum Preisniveau der (stationären Vollzeit-)Pflege ab.

Dieses unterscheidet sich bundesweit oft sehr deutlich. Darauf deutet eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Pflegeinfrastruktur hin. Da alles am Geld hängt, stellt sich so auch die Frage, wie unter solchen Voraussetzungen noch genug Geld für eine Bestattung übrig bleiben soll.

Offenbar ist die Pflegelandschaft in Deutschland sehr heterogen. Unter den Gesichtspunkten des demografischen Wandels und einer steigenden Altersarmut ergeben sich hier verschiedene Herausforderungen, wobei sich die Studie insbesondere mit der Finanzierbarkeit der Pflege für den einzelnen Betroffenen beschäftigt. Die Bertelsmann-Stiftung hat dafür verschiedene vorliegende Versorgungsdaten sowie Antworten von Bürgerumfragen ausgewertet. Zum Teil wurden die Auswertungen auf Bundesland-, zum Teil auf Ebene der Landkreise durchgeführt.

Bundesweit wird unterschiedlich gepflegt: In den nördlichen Bundesländern wird überproportional häufig stationär gepflegt, in Ostdeutschland überwiegend durch ambulante Pflegedienste und in Hessen und im Rheinland meist durch Angehörige. In den anderen Regionen ist kein klarer Trend erkennbar. Wie gepflegt wird, hängt auch von der Einkommenssituation der Pflegebedürftigen und dem Preisniveau der Pflege ab.

Das Preisniveau für Pflege unterscheidet sich sehr deutlich unter den Regionen. Die Preise für stationäre Pflegeliegen zwischen 88 Euro und 153 Euro am Tag. Dabei fällt auf, dass Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Baden-Württemberg und größere Ballungszentren vergleichsweise teuer sind.

Die Kosten für Pflege allein sagen nun aber noch nichts darüber aus, inwiefern sich ein Pflegebedürftiger die für ihn adäquate Versorgung auch leisten kann. Denkbar wäre ja, dass die Preise dort höher sind, wo das Lohn- und Rentenniveau im gleichen Maße höher ist. Hierzu wurde ein standardisiertes Haushaltseinkommen ins Verhältnis zu den Preisen für vollstationäre Pflege gesetzt. Die daraus resultierende Größe, die reale Kaufkraft für stationäre Pflege, wird in der Studie in Tage umgerechnet (s. Abbildung). Es zeigt sich ein klares Gefälle: Im Süden und im Westen Deutschlands reicht das Haushaltseinkommen im Durchschnitt nicht aus, um sich 365 Tage Pflege im Jahr leisten zu können. Im Norden und Osten hingegen kann sich mit wenigen Ausnahmen, insbesondere Berlin, überall eine vollstationäre Pflege ganzjährig geleistet werden. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 348 Tagen.

Das hatte 2013 für 41% der Pflegebedürftigen zur Folge, dass sie zusätzliche Sozialhilfe beantragen mussten.

Bedenkt man den Umstand, dass das Schonvermögen bei Grundsicherung im Alter generell bei 2.600 Euro liegt, reichen die Rücklagen im Todesfall vielmals nicht mehr für die eigene Bestattung. Dies macht überdeutlich, dass an einer Bestattungsvorsorge in der Regel kein Weg vorbeiführt, wenn man später die Angehörigen nicht mit den Kosten der Bestattung allein lassen will. Denn eine Sozialbestattung ist nicht die automatische Folge, wenn ein naher Angehöriger verstirbt, der ergänzende Sozialhilfe für Heimunterbringung erhält. Denn die Frage, ob die Bestattungskosten den Angehörigen zumutbar sind, richtet sich nicht nach der Vermögenssituation des Verstorbenen, sondern nach der der Hinterbliebenen!

Im Fall einer Bestattungsvorsorge werden aber dem z. B. in einem Altenheim mit Unterstützung des Sozialamtes untergebrachten Pflegebedürftigen höhere Schonbeträge zugebilligt, wenn sichergestellt ist, dass der Betrag dem freien Zugriff des Betroffenen und seiner Angehörigen entzogen ist. Dann erhöht sich das freie Schonvermögen um weitere 2.600 Euro, in einzelnen Regionen um bis zu 3.000 Euro. Durch einen Bestattungsvorsorgevertrag ist also gewährleistet, dass die eigene Bestattung wunschgemäß umgesetzt wird. Ohne Vorsorge und mit Sozialhilfebezug läuft es zudem meist auf eine Sozialbestattung, also eine sehr „einfache“ Bestattung hinaus, da nur „erforderliche“ Kosten übernommen werden.

 

Die komplette Studie finden Sie hier:

https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_VV_FCG_Pflegeinfrastruktur.pdf

 

Unter diesem Link können Sie die Kaufkraft für stationäre Pflege in Ihrem Landkreis überprüfen:

https://faktencheck-gesundheit.de/de/pflegeinfrastruktur/interaktive-karten/kaufkraft-fuer-professionelle-pflege/