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Wie verkaufe ich ein Bestattungsinstitut?

Am Ende eines ereignisreichen Arbeitslebens stellt sich für manchen Unternehmer die Frage, wie kann ich den guten Ruf meines Unternehmens noch versilbern, zumal dann, wenn sich in der Familie niemand findet, der das Unternehmen fortführen möchte. Als Bestatter mit einem in der Region bekannten Institut hat man ganz gute Karten, um sein Geschäft gewinnbringend zu verkaufen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Handwerksbetrieben geht es dabei nicht nur um die Geschäftsausstattung mit Maschinen und Fahrzeugen oder um die Betriebsstätte, sondern tatsächlich auch um den gut eingeführten Namen des Bestattungsgeschäftes. Der sogenannte Goodwill bezeichnet den immateriellen Vermögenswert eines Unternehmens, vielfach auch Firmenwert genannt. Doch bei letzterem Begriff wird es unter Umständen schon schwierig, denn ein als Einzelunternehmen geführtes Bestattungsgeschäft hat in der Regel keine Firma. Umgangssprachlich werden zwar die Begriffe Unternehmen und Firma oft gleichgesetzt, im juristischen Sinne ist Firma jedoch der Name des Handelsgeschäftes. Und ein Bestattungsinstitut ist nun einmal per se kein Handelsgeschäft und führt daher auch nicht gewissermaßen automatisch eine Firma.

Sein Bestattungsgeschäft kann Bestatter Max Meyer also nicht ohne weiteres von einem Dritten fortführen lassen unter der Bezeichnung Bestattungshaus Max Meyer. Vielmehr muss er es zuvor erreichen, dass sein Bestattungshaus firmenfähig wird. Dazu kann er das Einzelunternehmen in das Handelsregister eintragen lassen als eingetragener Kaufmann oder mit der Abkürzung e. K. oder aber er macht aus seinem Einzelunternehmen eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft, kurz: UG. Die Firma Bestattungshaus Max Meyer e. K. lässt sich ohne weiteres über einen Notar zu vergleichsweise geringen Kosten (für den Notar und das Handelsregister) eintragen. Aufwendiger ist natürlich die Errichtung einer UG oder gar einer GmbH. Beide sind jedoch gemäß Rechtsform automatisch firmenfähig. Mit jeder dieser drei Varianten erreicht Max Meyer also, dass er den Firmenwert verkaufen kann neben seinem Bestattungsfahrzeug, sonstiger Ausstattung und eventuell noch vorhandenen Bestattungsvorsorgen.

Der Goodwill oder Firmenwert bestimmt sich bei einem Bestattungsinstitut nach der Durchschnittsanzahl der in den letzten drei Jahren durchgeführten Bestattungen. Als Faustformel errechnet sich der Firmenwert aus der Multiplikation dieser Anzahl mit einem Betrag zwischen 500 und 1.000 €.

Der Firmenverkauf bei einem e. K. ist als Kaufvertrag ohne Notar möglich, während bei einer juristischen Person wie GmbH oder UG die Gesellschaftsanteile notariell übertragen werden müssen. Unbedingt ist darauf zu achten, dass die bisherige Telefonnummer der Firma erhalten und ggf. die Einzelfirma weiterhin in die Handwerksrolle eingetragen bleibt.

Ist der Käufer ein anderes Bestattungsunternehmen, ist dieser nach Vollzug des Verkaufs Inhaber von zwei Bestattungsgeschäften in der Regel mit der Folge, dass er auch zwei Buchhaltungen führen muss. Die daraus resultierenden Kosten lassen sich mit einer weiteren Alternative, nämlich der Eintragung und des Verkaufs einer eingetragenen Marke einsparen!

Der Verkäufer sollte dazu zunächst beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Wortmarke wie zum Beispiel „Bestattungshaus Max Meyer“ eintragen lassen. Prinzipiell kann jeder eine Marke anmelden. Dann reichen schon 500-600 € für die amtliche Eintragungsgebühr. Wird anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, erhöhen sich diese Kosten natürlich. Unter Umständen sind aber auch die Innungen und Verbände behilflich, um sich durch das Dickicht der Markenklassifizierung und der Auswahl der Leitklasse durchzuschlagen.

Sobald die Marke eingetragen ist, kann dessen Inhaber diese an den Käufer des Bestattungsgeschäfts mit veräußern und der Käufer kann zukünftig unter diesem Markennamen auftreten und werben. Gegebenenfalls kann aber auch nach dem Verkauf des Bestattungsgeschäfts der Erwerber seinerseits die Marke mit dem Namen des Verkäufers eintragen lassen. In jedem Fall sollten im schriftlichen Kaufvertrag die Modalitäten hinsichtlich der Marke geregelt sein.

In unserer geschlossenen Benutzergruppe finden Sie das Muster eines einfachen Kaufvertrages über ein Bestattungsgeschäft in Form einer Einzelfirma. Das Muster ersetzt jedoch keine juristische oder steuerliche Beratung!


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Bildnachweis: HKH Saar