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Zertifizierungspflicht für Bestatter in MeckPomm

Alle Fachleute sind sich einig: Die zum 1. Juni 2022 in Kraft getretene Gesetzespassage mit einer Zertifizierungspflicht des Ausführenden bei Leichentransport und -aufbewahrung ist verfassungs- und europarechtswidrig.

Konkret geht es um § 8 Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, dort Absatz 6:

„Die Aufbewahrung und Beförderung von Leichen hat den DIN-Normen DIN EN 15017 und DIN EN 75081 in ihrer jeweils geltenden Fassung zu entsprechen. Institutionen, die Tätigkeiten in diesem Bereich ausführen, müssen ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nachweisen. Die Zertifizierung erfolgt nach ISO durch eine bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Zertifizierungsstelle.“

Es gelten nach wie vor die Einwände aus unserem Artikel „MV-Bestattungsgesetz europarechtswidrig“. Der Vorstand von Bestatterdeutschland hat in seiner letzten Sitzung bekräftigt, dass Mitgliedsbestatter, die auf der Grundlage der rechtswidrigen Norm zu einem Bußgeld herangezogen werden, juristisch unterstützt werden. Das gilt nicht nur für im nordöstliche Bundesland ansässige Bestatter: Denn davon betroffen sein können auch auswärtige Kollegen, die z. B. einen Verstorbenen vom Urlaubsort abholen!

Interview vom 29. Juni 2021 mit Professor Ulrich Stelkens zum gleichen Thema.

Bildnachweis: Karl Werner / Unsplash