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AUS- UND WEITERBILDUNG

Früher war Bestatter eine bloße Berufsbezeichnung. Heute hat sich dieses handwerksähnliche Gewerbe durch die vielfältigen Anforderungen zu einem anerkannten Ausbildungsberuf mit verschiedenen Weiterbildungsoptionen entwickelt.

Weiterbildung

Das selbstständige Ausüben des Bestattergewerbes unterliegt in Deutschland keiner Zugangsvoraussetzung. Das Bestattungsgewerbe wird zwar dem Handwerk zugerechnet, ist aber in der Handwerksordnung dem handwerksähnlichen Gewerbe gemäß Anlage B 2 zugeordnet. Insoweit besteht kein Meisterzwang oder die Notwendigkeit, eine gleichwertige fachliche Kompetenz nachzuweisen.

Dieser Umstand und die Erkenntnis, dass bloßes Erfahrungswissen vielfach nicht ausreichend ist, haben in der Tischler- und Bestatterorganisation dazu geführt, dass vielfältige Ansätze zur systematischen Wissensvermittlung entwickelt wurden. Seit Anfang der Achtzigerjahre des vorigen Jahrhunderts steht dabei der Fachgeprüfte oder Geprüfte Bestatter im Mittelpunkt der Weiterbildungsbemühungen. Auf bestimmten Voraussetzungen aufbauend soll die kaufmännisch-rechtliche Kompetenz und die spezifisch erforderlichen handwerklichen Qualitäten gefördert werden. Seit 2004 setzt die Organisation im Bundesverband Holz und Kunststoff mit geringfügig unterschiedlichen Ausprägungen in der Region dieses Konzept des geprüften Bestatters um.

Die Lehrgänge umfassen in der Regel mindestens 200 Stunden und teilen sich auf in etwa 60 Stunden Praxis und 140 Stunden Theorie. Am Ende des Kurses steht eine Prüfung bei der jeweiligen regional zuständigen Handwerkskammer. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung berechtigt dann zum Führen der Bezeichnung „Geprüfter Bestatter“ (PDF-Download), „Fachgeprüfter Bestatter“ (PDF-Download) oder „Bestattungsfachwirt“ (PDF-Download). Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme ist in keinem Fall der vorherige Besuch des Vorbereitungslehrganges auf die Prüfung, sondern vielmehr der Nachweis praktischer Berufserfahrung im Bestattungswesen. Der Nachweis wird geführt durch eine Ausbildung zum Tischler oder durch eine kaufmännische Ausbildung zuzüglich einschlägiger Mitarbeit in einem Bestattungsunternehmen über zwei Jahre hinweg oder durch Mitarbeit in einem Bestattungsunternehmen über fünf Jahre hinweg. Im Einzelfall können auch andere Voraussetzungen die Zulassung möglich machen. Die Entscheidung über die Zulassung obliegt dem jeweiligen Prüfungsausschuss der Handwerkskammer.

Vorbereitungslehrgänge bieten die Landesverbände Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Saarland an – in aller Regel über die dem jeweiligen Landesverband angegliederte Weiterbildungseinrichtung. Die Lehrgangsgebühr beträgt für Nichtmitglieder durchschnittlich 3.500 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Prüfungsgebühr. Für Mitgliedsunternehmen der Organisation liegt die Kursgebühr auch schon mal niedriger, im Saarland zum Beispiel bei 2.700 €, wobei dort auch keine Mehrwertsteuer hinzukommt.

Ein Beispielscurriculum finden Sie hier.

Auf dem 200 Stundenlehrgang zum (fach-) geprüften Bestatter aufbauend gibt es auch Vorbereitungslehrgänge zum Bestattermeister. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es hier unterschiedliche Wege gibt. Dies liegt daran, dass die Muster-Meisterprüfungsverordnung verschiedene Erleichterungen vorsieht, je nachdem, welche Voraussetzungen der Prüfungskandidat mitbringt. An dieser Stelle kann nicht auf alle Besonderheiten eingegangen werden. Wichtig ist jedoch vor allem, dass jede Meisterprüfung vier Teile umfasst, nämlich die Fachpraxis, die Fachtheorie, Recht- und Wirtschaftskunde sowie Arbeitspädagogik. Wer schon über einen anderweitigen Meisterbrief verfügt, zum Beispiel im Tischlerhandwerk, muss die allgemeinen Teile der Meisterprüfung, nämlich Recht- und Wirtschaftskunde sowie Arbeitspädagogik, nicht noch einmal absolvieren.

Wer schon geprüfter Bestatter ist oder einen vergleichbaren Abschluss hat, kann sich auch Teile der Fachpraxis und der Fachtheorie im Rahmen der Bestatter-Meisterprüfung sparen.

Demzufolge bieten die Verbände spezielle Vorbereitungslehrgänge an, die sich an Tischlermeister mit der Zusatzqualifikation Geprüfter Bestatter wenden. Solche Kurse umfassen in der Regel etwas über 100 Stunden und die Kosten dafür beginnen bei 1.600 € für Mitgliedsbetriebe, für andere Interessenten bei 1.750 €.

Es hat sich daher eingebürgert, dass vielfach Interessenten zuerst ihren fachgeprüften Bestatter oder Bestattungsfachwirt ablegen und dann anschließend die Meisterqualifikation anstreben.

Während bei dem ersten Schritt ganz allgemein grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in den Fachgebieten Hygiene/Versorgung, Gestaltung/Floristik, Sargausschlag, Grabmachertechnik, allgemeine Berufskunde, Gestaltung von Traueranzeigen, Bestattungsgesetze, Bestattungsarten, Warenkunde, Brauchtum und kirchliche Zeremonien vermittelt werden, geht es bei der Meisterqualifikation und in dem entsprechenden Vorbereitungslehrgang vornehmlich um Betriebsleitungskompetenzen, Qualitätsmanagement, Buch- und Mitarbeiterführung und ähnliches. Auch werden Kenntnisse im Bereich Kremationstechnik sowie zur Administration von Krematorien und Friedhöfen vermittelt.

Die einzelnen Lehrgangsangebote finden Sie unter Termine. Dort werden die jeweiligen Kursschwerpunkte und -inhalte sowie weitere Details erläutert.

Einzelveranstaltungen

Im Vordergrund stehen die Tagungen für Bestatter auf Landesebene. Mindestens einmal jährlich finden folgende Tagungen statt:

  • Die südwestdeutsche Bestattertagung im Saarland im Februar
  • der hessische Bestattertag im April
  • die Bestattertagung in Niedersachsen im Mai bzw. Juni
  • die Bestattertagung Nordrhein-Westfalen
  • die Bestattertagung in Baden-Württemberg im November
  • die Bestattertagung in Rheinland-Pfalz im September.

Die Tagungsgebühren liegen zwischen 50 und 150 €. In der Regel werden mindestens drei Referate angeboten zu aktuellen Themen des Bestattungswesens. Große Bedeutung haben die Tagungen auch auf regionaler Ebene, wenn Novellierungen der Landesbestattungsgesetze anstehen.

Darüber hinaus werden zahlreiche eintägige Veranstaltungen angeboten mit speziellen Schwerpunktthemen wie Trauerreden, Thanatologie, Trauerbegleitung oder Marketingthemen.

Aktuelle Veranstaltungen finden Sie unter Termine.