schließen

Finden Sie Ihren qualifizierten Bestatter in Ihrer Nähe

Ort oder Postleitzahl

Umkreis


Zum Hauptinhalt springen

Bestattungsvorsorge

Mit einem Vorsorgevertrag stellen Sie sicher, dass Ihre Bestattung so ausgeführt wird, wie Sie es wünschen - ohne finanzielle Belastung für Ihre Angehörigen.

Vorsorge hat viele Facetten; die klassische und bekannteste Variante ist eine Versicherung. Je nachdem, welches Risiko man absichern möchte, gibt es z. B. verschiedene Arten von Versicherungen, ob Haftpflichtversicherung, Sachversicherung, Krankenversicherung oder Lebensversicherung. So ähnlich verhält es sich auch mit anderen Vorsorgezielen. Je nachdem, für welchen Zweck man vorsorgen möchte, benötigt man unterschiedliche rechtliche Ausgestaltungen.

Die Bestattungsvorsorge dient dazu, dass ein Dritter für den Vorsorgenden dessen spätere Bestattung so umfassend wie von diesem gewünscht regelt und abwickelt. Naheliegend ist, einen Bestatter als Dritten zu beauftragen. Der Bestatter soll vor allem in die Lage versetzt werden, die Wünsche seines Kunden unabhängig vom Einfluss der Angehörigen umzusetzen. Des Weiteren sollen die Bezahlung der Bestattung gesichert und negative Folgen einer eventuellen Geschäftsaufgabe durch den Bestatter für den Kunden verhindert werden.

Musterverträge zur Bestattungsvorsorge finden sich für Mitgliedsunternehmen hier.

Bestattungsvorsorge bei einem Bestattungsinstitut mit der Innung als Treuhänder auf einem Konto der Sparkasse Saarbrücken

Angebot anfordern

Dummy-Formular-Vorsorge

Bestattungsvorsorge bei einem Bestattungsinstitut mit der Innung als Treuhänder auf einem Konto der Sparkasse Saarbrücken

Bestattungsvorsorge bedeutet:

Sie bestimmen selbst, wie Ihre Bestattung einmal aussehen soll – ohne Belastung der Angehörigen und Sparmaßnahmen durch die Erben. Sie erhalten eine würdige Bestattung durch den Bestatter Ihrer Wahl und es besteht auch keine Gefahr, dass Sozialämter Sie verpflichten, die angelegten Gelder für andere Zwecke einzusetzen.

Früher gab es das Sterbegeld der Krankenkassen – das ist schon lange abgeschafft. Daher:

Bestattungsvorsorge ist jetzt schon wichtig und wird zukünftig immer wichtiger!

Mitglieder von Bestatterdeutschland bieten Ihnen dafür eine einfache und transparente Lösung:

  • Sie schließen mit einem bei Bestatterdeutschland organisierten Bestattungsinstitut den eigentlichen Bestattungsvorsorgevertrag auf der Basis eines detaillierten Angebots ab.
  • Im Vertrag ist die Bestatterinnung, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, als Treuhänder vorgesehen. Dies sichert Sie ab für alle Fälle, auch für den denkbaren, aber unwahrscheinlichen Fall, dass das Bestattungsinstitut zum Zeitpunkt Ihres Todes nicht mehr besteht.
  • Sie zahlen den vereinbarten Betrag für Ihre dermaleinstige Bestattung an die Bestatterinnung. Diese legt den Betrag auf einem Treuhandtagesgeldkonto bei der Sparkasse Saarbrücken an! Beide Partner, die Fachinnung Holz und Kunststoff Saar (Bestatterinnung) und die Sparkasse Saarbrücken, stehen für Seriosität und Sicherheit!
  • Im Sterbefall zahlt die Innung an das Bestattungsinstitut den sich dann ergebenden Betrag. So sind die Kosten Ihrer Wunschbestattung gedeckt ohne Inanspruchnahme Ihrer Erben oder der Gefahr einer Sozialbestattung oder einer Billig-Bestattung von Amts wegen.

Die Konditionen der Geldanlage gestalten sich wie folgt:

  • Stirbt der Kunde, erfolgt nach Vorlage der Sterbeurkunde die Auszahlung an das BI. Die Geldanlage kommt dem Bestattungsvorsorgevertrag zugute und erhöht im Idealfall das Kapital für die spätere Bestattung. Allerdings raten wir zu einer regelmäßigen Überprüfung der vereinbarten Kostenansätze im Hinblick auf Inflation und besondere Preiserhöhungen, etwa bei Friedhofsgebühren!
  • Die Innung erhält jeweils bei Einzahlung eine Hebegebühr von 100 €. Erfolgt zwischenzeitlich eine Erhöhung oder Reduzierung der Anlage, fallen dafür keine Gebühren an.
  • Die Sparkasse legt das Treuhandvermögen als Tagesgeldkonto an. Dafür fallen keine Verwahrentgelte (Negativzinsen) an. Vielmehr erfolgt entsprechend der allgemeinen Zinsentwicklung ggf. eine Verzinsung gemäß den jeweils Sparkassen-üblichen Zinssätzen für Tagesgeldkonten. Allerdings erhebt die Sparkasse eine einmalige Einrichtungsgebühr für das Tagesgeldkonto in Höhe von 175 €.
  • Die Hebe- und die Einrichtungsgebühr zahlt der Auftraggeber an die Innung bzw. ist die Innung berechtigt, die Gebühren vom Anlagebetrag in Abzug zu bringen.
  • Die Geldanlage bei der Sparkasse Saarbrücken läuft auf den Namen der Fachinnung Holz und Kunststoff Saar (Bestatterinnung) mit dem Kunden als wirtschaftlich Berechtigten. Aufgrund der Besonderheiten bei einem Treuhandkonto fällt bei Zinszahlungen grundsätzlich die sogenannte Kapitalertragssteuer an.
  • Den Einbehalt der v. g. Steuer kann der Kunde aufgrund der Steuergesetzgebung auch nicht bei der Einkommenssteuererklärung zurückfordern!
  • Der Anlagebetrag sollte sich auf mindestens 3000 € belaufen.

 

Bestattungsvorsorge und Sozialhilfe

  • Die Bestattungsvorsorge soll in vielen Fällen verhindern, dass im Todesfall Ihre Angehörigen, die in der Regel für die Bestattungskosten aufkommen müssen, für die Bestattung Sozialhilfe beantragen und die Bestattung demzufolge gerade nicht Ihren Wünschen entspricht.
  • Das Gesetz und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes schützen Bestattungsvorsorgen vor dem Zugriff des Sozialamts. Nur für den Fall einer Bestattungsvorsorge kann das freie Schonvermögen von 10.000 Euro erhöht werden! Die Sozialämter erkennen höhere Vorsorgebeträge an, wenn sichergestellt ist, dass die Gelder ausschließlich für die Bestattung verwendet werden können und dem freien Zugriff durch Sie bzw. Ihre Angehörigen oder des/der Betreuer/in entzogen sind.
  • Je nach Region kann das Schonvermögen pro Person über den genannten 10.000 Euro liegen. Allerdings sollten die vom jeweiligen Sozialamt akzeptierten Beträge nicht voll ausgeschöpft werden, da ein gewisses freies (frei verfügbares und nicht festgelegtes) Schonvermögen bei Ihnen verbleiben sollte.

Überführungskosten

Es verbleibt ein Risiko, wenn der Sterbefall nicht nahe am Wohn- bzw. Bestattungsort eintritt. Höhere Überführungskosten sind durch die Treuhandregelung nicht gedeckt. Für Auslandsaufenthalte/-reisen lässt sich das Risiko günstig durch eine ohnehin empfehlenswerte Auslandskrankenversicherung abdecken.

Zu guter Letzt: Keine Angst vor Bürokratie oder dem leider notwendigen Papierkram – wir haben das im Griff!