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AUSLANDSÜBERFÜHRUNG

Urlaub, Auswanderung und Migration stellen Zusammenhänge dar, die heutzutage viel mehr als früher den Bestatter vor besondere Herausforderungen stellen. Der Sterbefall auf der Urlaubsreise in Ägypten, auf der Geschäftsreise in den USA oder bloß beim Einkauf im Nachbarland erscheint auf den ersten Blick vielmals als unüberwindliche Hürde.

Die Überführung aus dem Ausland nach Deutschland zurück ist durch internationale Abkommen und Vereinbarungen geregelt. Der Bestatter wird in diesen Fällen in enger Absprache mit den deutschen Konsulaten und Bestattern vor Ort die Überführung organisieren. Hilfreich in diesem Zusammenhang (vor allem in Hinblick auf die Kosten) ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, die in aller Regel auch die Überführung des Verstorbenen nach Deutschland zurück beinhaltet.

Umgekehrt kommt es natürlich auch vor, dass Überführungen von Deutschland in die Herkunftsländer der hier verstorbenen Personen zu organisieren sind. Meist bestehen hier noch enge Kontakte in das Herkunftsland auf verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Ebene, so dass die Organisation der Überführung leichter möglich ist.

Dies gilt auch für den plötzlichen Tod im Nachbarland. Insoweit haben Bestatter häufig enge Kontakte mit ihren dort ansässigen Kollegen, so dass sich vielfach auftretende bürokratische Hemmnisse letztlich doch überwinden lassen.

Der Tod macht vor den Grenzen der Staaten nicht halt.