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BEHÖRDENGÄNGE, TERMINABSPRACHEN, VERSICHERUNGEN

Der Bestatter übernimmt heutzutage die komplette Abwicklung der Bestattung in all ihren Facetten. Dies setzt vielfache Terminabsprachen mit Geistlichen, der Friedhofsverwaltung, den Krematorien und anderen Beteiligten voraus. In der Regel nimmt der Bestatter auch die notwendige Anzeige des Sterbefalles bei dem jeweiligen Standesamt vor. Dazu benötigt der Bestatter den Totenschein des Arztes. Die genaue Bezeichnung des Totenscheines wechselt von Bestattungsgesetz zu Bestattungsgesetz. So spricht man unter anderem auch von der Todesbescheinigung. Notärzte stellen nur eine sogenannte vorläufige Todesbescheinigung aus. Diese erlaubt dem Bestatter die Überführung der verstorbenen Person, sofern eine natürliche Todesursache vorliegt, verlangt aber später eine endgültige Todesbescheinigung durch einen anderen Arzt.

Zu den weiteren Dienstleistungen des Bestatters gehört auch die Beantragung von Leistungen aus Lebensversicherungen oder verschiedentlich existierenden Sterbekassen. Ebenso leistet der qualifizierte Bestatter Hilfe bei der Beantragung von Leistungen der Rentenversicherung oder bei der Beschaffung eines Erbscheines. Das früher übliche Sterbegeld der Krankenkassen ist seit dem 1.1.2004 vollständig abgeschafft worden. Dennoch kümmert sich ein Bestatter auf Wunsch der Angehörigen und seiner Auftraggeber auch um die Abmeldung bei der Krankenkasse, bei Vereinen und ähnlichen Einrichtungen oder die Kündigung von Zeitschriftenabonnements, Versicherungen und ähnlichen Verpflichtungen.