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BESTATTUNGSARTEN

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Bestattungsarten, der Körper- und der Feuerbestattung.

Bei der Körperbestattung wird der Körper mit dem Sarg in einer Grabstelle bestattet.

Bei der Feuerbestattung wird der Körper mit dem Sarg dem Feuer übergeben. Die Einäscherungsreste des menschlichen Körpers, das Knochengerüst, wird in die Urne abgefüllt und dann beigesetzt.

Eine weitaus größere Vielzahl gibt es bei den unterschiedlichen Orten für die Körperbestattung sowie für die Aschenbeisetzung.

Die entsprechenden Möglichkeiten variieren von Gemeinde zu Gemeinde, daher sind die nachfolgenden Darstellungen auf der Seite "Grabarten" nur eine Übersicht. Fragen Sie ihren Bestatter nach den Möglichkeiten in ihrer Gemeinde bzw. auf anderen Friedhöfen oder Bestattungsplätzen sowie die Beisetzung auf See oder im Gebirge.

Bei der Wahl der Bestattungsart und des Bestattungsortes spielen Faktoren wie Religion, Lebenseinstellung sowie die persönliche Überzeugung neben finanziellen Erwägungen eine entscheidende Rolle.

Körperbestattung

Nach der Trauerfeier auf dem Friedhof oder in der Kirche wird der Sarg im Grab beigesetzt. Normalerweise befindet sich die Grabstelle in dem Ort, in dem der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Die Gräber werden nach Reihen- und Wahlgräbern unterschieden.

Feuerbestattung

Bei jeder Feuerbestattung besteht immer die Verpflichtung, einen Sarg zu verwenden. Eine Trauerfeier kann mit dem Sarg vor der Überführung zum Krematorium oder später mit der Urne stattfinden. Die Beisetzung der Urne mit der Asche kann unterschiedlich geregelt werden.