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GRABARTEN

Bei den Grabarten wird unterschieden in Gräber für Körperbestattungen und Gräber für Aschebeisetzungen

Die Gemeinden sind verpflichtet, für Ihre Einwohner und für die Personen, die in ihrer Gemeinde verstorben sind, Gräber zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung beinhaltet allerdings nur ein Reihengrab. Alle anderen Grabarten, die eine Gemeinde anbietet, sind freiwillige Leistungen. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf.

Körpergräber: Reihengräber, Wahlgräber mit unterschiedlicher Anzahl der Stellen, unterirdische wie auch oberirdische Grabkammer, Gemeinschaftsgrabstellen, Rasengräber.

Urnengräber: Reihengräber, Wahlgräber mit unterschiedlicher Anzahl der Stellen, Rasengräber, Gemeinschaftsgräber, Urnenkammern.  

Reihengrab

Eine individuelle Auswahl ist beim Reihengrab in der Regel nicht möglich, da der Friedhof es entsprechend zuteilt. Mehrere Bestattungen sind bei dieser Grabstätte nicht möglich. Es erfolgt lediglich eine Bestattung. Je nach Friedhofssatzung ist evtl. eine Urnenbeisetzung innerhalb einer gewissen Frist möglich. Aus finanzieller Sicht ist das Reihengrab günstiger als das Wahlgrab.

Wahlgrab

Hier handelt es sich um eine individuelle Grabstätte (Doppel- bzw. Familiengrab), die vom Betroffenen oder den Angehörigen ausgewählt wird. Je nach Auswahl der Grabstätte können mehrere Bestattungen vorgenommen werden. Bei einem Wahlgrab mit mehreren Bestattungen sind die Grabpflege und der Grabstein nur einmal vorzunehmen. Je nach Friedhofssatzung können auch noch Urnen beigesetzt werden. Sollte bereits ein Grab vorhanden sein, sollte zunächst die Verwendbarkeit überprüft werden. Erforderlich ist auch die Zustimmung des Nutzungsberechtigten.

Anonyme Körperbestattung

Diese Bestattungen werden auf einem nicht individuell gekennzeichnetem Gräberfeld vorgenommen, oftmals in der Form eines Rasengrabes, das aber auch als individuelle Grabstätte von verschiedenen Friedhofsträgern vorgehalten wird.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede Gemeinde oder Kommune über alle Grabarten verfügt!
Gesetzlich geregelt ist die Mindestruhefrist jeweils in den Bestattungsgesetzen der Länder. Die Ruhefristen auf den einzelnen Friedhöfen regelt die jeweilige Friedhofssatzung.

Urnenreihengrab

Eine individuelle Auswahl beim Urnenreihengrab ist nicht möglich, da die Friedhofsverwaltung es entsprechend zuteilt. Mehrere Beisetzungen sind bei dieser Grabstätte nicht möglich.

Urnenwahlgrab

Es ist eine individuelle Grabstätte (Doppel- bzw. Familiengrab), die vom Betroffenen oder Angehörigen ausgewählt wird. Je nach Auswahl der Grabstätte können mehrere Beisetzungen vorgenommen werden.

Anonyme Urnenbeisetzung

Eine anonyme Urnenbeisetzung kann vom Betroffenen bzw. Angehörigen ausgewählt werden, wenn kein eigenes individuelles Grab erwünscht ist. Ohne genaue Kennzeichnung wird die Beisetzung auf einem Urnenhain durchgeführt. Wie bei allen anderen Beisetzungen ist auch bei der anonymen Urnenbeisetzung eine Trauerfeier möglich. Bitte bedenken Sie, dass ein Fehlen einer späteren Gedenkstätte zu Problemen bei der Trauerbewältigung führen kann. Die Grabpflege entfällt bei dieser Grabart komplett.

Urnengemeinschaftsgrabstelle

Hier werden mehrere Urnen in ein gemeinschaftliches Grab beigesetzt. Ein gemeinschaftlicher Grabstein nimmt die Namen und evtl. die Daten der Verstorbenen auf. Die Grabpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung.

Urnen-Kolumbarium

Die Urnen werden in einer gemauerten Grabkammer oberirdisch eingestellt und die Kammer wird mit einer Platte, welche mit einer Inschrift versehen ist, verschlossen.

Per Schiff wird die Urne aufs Meer hinausgebracht und außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Bei dieser Zeremonie können die Angehörigen zugegen sein. Die spezielle Seeurne löst sich im Meer auf und die Asche verteilt sich auf dem Meeresgrund. Die Beisetzungsstelle wird vom Kapitän auf einer Seekarte eingezeichnet.

Bei dieser Beisetzungssart wird die Urne an der Wurzel eines Baumes beigesetzt. Die Grabpflege übernimmt die Natur. Die Bäume befinden sich entweder in eigens ausgewiesenen Waldgebieten oder in besonderen Bereichen von Friedhöfen. Es werden Bäume als Familien- oder Gemeinschaftsbäume angeboten.  Des Weiteren werden auch Beisetzungen an Steinen oder sonstigen Merkmalen die in der Natur vorkommen angeboten. Das Angebot ist je nach Träger und Lage des Beisetzungsortes unterschiedlich.